Antikorruption

Vorbeugung vor Korruption und Umgang mit Verdachtsfällen

Korruption hat viele Gesichter und eine allgemeingültige Definition gibt es nicht, auch nicht im Strafrecht. Im allgemeinen Sprachgebrauch steht der Begriff der Korruption sowohl für strafbare Handlungen wie z.B. Delikte der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit bzw. der Vorteilsgewährung und Bestechung als auch für ein bestimmtes ethisch und moralisch verwerfliches Verhalten.

Unter strafrechtlicher Sichtweise und Beteiligung öffentlich Bediensteter kann man Korruption umschreiben als

  • ein Handeln oder Unterlassen, das strafrechtlich verboten ist,
  • während dessen eine amtliche Funktion missbraucht wird,
  • zu dem es in Eigeninitiative oder auf Veranlassung kommt,
  • welches auf die Gewährung oder Erlangung eines materiellen oder immateriellen Vorteils für sich oder einen Dritten gerichtet ist,
  • wobei ein unmittelbarer oder mittelbarer Schaden oder Nachteil für die Allgemeinheit eintritt.