Entschädigungen Mandatsträger*innen
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder 2018-2022
Quelle: Büro des Rates, Februar 2023 (alle Angaben in Euro)
Gezahlte Aufwandsentschädigungen
![Tabelle zeigt Entwicklung von 2008 bis 2018 Gezahlte Aufwandsentschädigung 2018-2022 Mandatsträger](/sites/default/files/styles/large/public/bild/2023/gezahlteAufwandsentschadigung_2018bis2022.jpg?itok=10Y3p1Km)
Eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten Ratsmitglieder und Mitglieder der Bezirksvertretungen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, der Hauptsatzung und der Entschädigungsverordnung.
Gezahltes Sitzungsgeld
![Tabelle zeigt Entwicklung von 2008 bis 2018 Gezahltes Sitzungsgeld 2018-2022 Mandatsträger](/sites/default/files/styles/large/public/bild/2023/gezahltesSitzungsgeld_2018bis2022.jpg?itok=l-23gOVR)
Sitzungsgeld erhalten sachkundige Bürger*innen und sachkundige Einwohner*innen in Ausschüssen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Entschädigungsverordnung.
Mitglieder von Beiräten erhalten Sitzungsgeld, soweit sondergesetzliche Regelungen und die Satzung des Beirates dies vorsehen.
Gezahlte Verdienstausfallentschädigungen
![Tabelle zeigt Entwicklung von 2008 bis 2018 Gezahlte Verdienstausfallentschädigung 2018-2022 Mandatsträger](/sites/default/files/styles/large/public/bild/2023/gezahltesVerdienstausfallentschadigung_2018bis2022.jpg?itok=68PuYd0P)
Verdienstausfallentschädigungen erhalten Ratsmitglieder, Mitglieder der Bezirksvertretungen, sachkundige Bürger*innen und sachkundige Einwohner*innen in Ausschüssen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, der Hauptsatzung und der Entschädigungsverordnung.
Mitglieder von Beiräten erhalten Verdienstausfallentschädigungen, soweit sondergesetzliche Regelungen und die Satzung des Beirates dies vorsehen.
Gezahlte Fahrtkosten
![Tabelle zeigt Entwicklung von 2008 bis 2018 Gezahlte Fahrtkosten 2018-2022 Mandatsträger](/sites/default/files/styles/large/public/bild/2023/gezahlteFahrtkosten_2018bis2022.jpg?itok=fsw9X2vc)
Fahrtkosten erhalten Ratsmitglieder, Mitglieder der Bezirksvertretungen, sachkundige Bürger*innen und sachkundige Einwohner*innen in Ausschüssen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Entschädigungsverordnung.
Mitglieder von Beiräten erhalten Fahrtkosten, soweit sondergesetzliche Regelungen und die Satzung des Beirates dies vorsehen.