Bielefeld auf dem Weg zur Klimaneutralität 2030

Auch in Bielefeld werden die Auswirkungen der zunehmenden Erderwärmung durch den menschengemachten Klimawandel immer deutlicher. Die Verantwortung zum Gegensteuern liegt auf vielen Ebenen, auch bei den Kommunen. Um die lebenswerte Stadt zu erhalten, wollen und werden wir deshalb handeln. 

So setzt die Stadt Bielefeld derzeit das umfangreiche Handlungsprogramm Klimaschutz um. Im Juli 2019 hat Bielefeld auf Initiative von Fridays for Future Bielefeld und weiteren Klimaschutz-Bündnissen den Klimanotstand ausgerufen. Damit verbunden sind konkrete Klimaschutz-Maßnahmen, unter anderem die Klimaneutralität für Bielefeld ab 2035.

Dieses Ziel soll bereits fünf Jahre früher erreicht werden: Um die Energiekrise zu meistern, verschärfte der Hauptausschuss das Ziel zu Klimaneutralität 2030. Die Strategie dazu wird das derzeit noch aktuelle Handlungsprogramm Klimaschutz ablösen.

Am 11. Juli 2019 erklärt der Rat der Stadt Bielefeld nach Anregung des Bürgerausschusses mehrheitlich den Klimanotstand für Bielefeld. Deutschlandweit haben mehr als 80 Kommunen den Klimanotstand beschlossen oder ähnliche Beschlüsse gefasst, nachdem die „Fridays for Future“-Bewegung den Klimanotstand auf die politische Agenda gebracht hat.

Durch diesen Beschluss erkennt die Stadt Bielefeld die Eindämmung der Klimakrise und ihre schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität an und unterstützt ausdrücklich das Engagement all derjenigen, die sich für mehr Klimaschutz einsetzen (vgl. Beschluss, S. 36).

Der Begriff „Klimanotstand“ ist symbolisch zu verstehen und gilt nicht als juristische Grundlage für Notstandsmaßnahmen. Vielmehr verdeutlicht der Begriff die Dringlichkeit zu Handeln und existierende Maßnahmen zu verschärfen.

Durch den Klimanotstand wird das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zunächst auf 2035 verschärft. Im September 2022 beschließt der Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss die erneute Verschärfung der Klimaneutralität in Bielefeld bis zum Jahr 2030 (vgl. Beschluss, S. 10).

Was bedeutet das konkret?

Welche konkreten Maßnahmen aus dem Ausruf des Klimanotstands folgen, wurde im September 2019 im Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss beschlossen und wird in einem regelmäßigen Sachstandsbericht (aktueller Stand Februar 2022) überprüft.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Ein Meilenstein zur weltweiten Eindämmung des Klimawandels ist die Weltklimakonferenz vom 12. Dezember 2015. In dieser wurde das sogenannte Pariser Abkommen von 195 Staaten beschlossen. Laut diesem Abkommen soll der weltweite Temperaturanstieg im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2 Grad Celsius möglichst auf 1,5 Grad Celsius beschränkt werden.

Neben dem Pariser Abkommen sieht das EU-Klimagesetz ab dem Jahr 2050 eine „Netto-Null“ Treibhausgasemissionen („Klimaneutralität“) vor. Weitere Informationen zum Pariser Abkommen finden Sie hier.

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt diese Vorgabe der „Treibhausgasneutralität“ bereits 2045 zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: