Verkehrsüberwachungsdienst

Überwachung des ruhenden Verkehrs (Einhaltung der Parkvorschriften)

Der Verkehrsüberwachungsdienst verfügt zurzeit über 27 Mitarbeiter*innen, die im Schichtbetrieb den ruhenden Verkehr überwachen. Hierzu zählen insbesondere die Überwachung der Halteverbote, der Geh- und Radwege, der öffentlichen Parkplätze und des Bereichs der Parkraumbewirtschaftung. Es werden mündliche oder schriftliche Verwarnungen ("Knöllchen") erteilt. Die Höhe der Verwarnungsgelder ist im bundeseinheitlich geltenden Verwarnungs- und Bußgeldkatalog festgelegt und steht nicht im Ermessen der Verkehrsüberwacher*innen.

Verwarnungen und Verwarngelder

Verwarngelder für Halt- und Parkverstöße reichen von zehn bis 55 Euro. Ihre Höhe ist abhängig von der Art und der Dauer des Verstoßes sowie von der Frage, ob mit dem Verstoß eine Verkehrsbehinderung verbunden war. Eine Verwarnung wird erst wirksam, wenn der*die Betroffene sie akzeptiert, also bezahlt, und zwar innerhalb einer Frist von einer Woche. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt die Verwarnung als nicht angenommen und es kommt zu einem Bußgeldverfahren, welches zusätzliche Gebühren nach sich zieht.

Die meisten Halteverbots- und Parkvorschriften dienen der Verkehrssicherheit. Dadurch sollen schwächere Verkehrsteilnehmer*innen - also Fußgänger*innen, Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Radfahrer*innen - geschützt werden. Aber auch die Sicherheit der Autofahrer*innen wird durch diese Vorschriften gewährleistet (z.B. Parkverbote im Kreuzungsbereich). Der Verkehrsüberwachungsdienst wird sehr oft auf Grund von konkreten Beschwerden tätig.

Abschleppmaßnahmen

Bei gefährdend oder behindernd parkenden Fahrzeugen wird deren Abschleppen in die Wege geleitet. Die Mehrzahl der Abschleppmaßnahmen betrifft widerrechtlich parkende Fahrzeuge auf Schwerbehindertenparkplätzen, in oder vor Feuerwehrzufahrten, in Fußgängerzonen oder auf Rad- und Fußwegen. Die Fahrzeuge werden vom Abschleppunternehmen sichergestellt und können dort bei sofortiger Begleichung aller entstandenen Kosten abgeholt werden.

Hilfe

Darüber hinaus sind die Mitarbeiter*innen allen Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere Kindern und älteren Leuten - im Straßenverkehr behilflich. Wegen der guten Ortskenntnisse werden auch oft Auskünfte über Lage von Straßen, Behörden oder Firmen an die ratsuchenden Bürger*innen weitergegeben.