Zentraler Außen- und Vollzugsdienst
Der Zentrale Außen- und Vollzugsdienst (ZAV) des Ordnungsamtes besteht aus einem Team von elf Mitarbeiter*innen, welche jeweils in festgelegten Bezirken im Stadtgebiet tätig sind.
Beschwerden richten Sie bitte an die zuständigen Fachämter/Bezirksämter, die bei Bedarf den ZAV einschalten. Probleme, die sofort gelöst werden müssen, teilen Sie während der Zeiten der Erreichbarkeit unter den rechts genannten Telefonnummern mit. Zusätzlich, insbesondere außerhalb dieser Zeiten, können Sie sich an das Bürgerservicecenter (BSC) unter Telefon +49 521 51-0 wenden.
Wesentliche Aufgaben:
- die zwangsweise Stilllegung von Fahrzeugen wegen
- fehlendem Versicherungsschutz
- nicht vorgenommener Mängelbeseitigung
- nicht gezahlter Kfz-Steuer
- nicht erfolgter Umschreibung - Fahrzeugführerermittlungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen/ Rotlichtverstößen
- Wohnsitzermittlungen
- illegale Abfallablagerungen
- Gaststättenangelegenheiten
- Kontrollen nach dem Landeshundegesetz und der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bielefeld (Leinenzwang, Auflagenkontrollen bei der Haltung von gefährlichen Hunden, Maulkorbzwang u.a.)
- Schulzuführungen
- Gewerbeangelegenheiten