Verwaltungsorganisation

Der Verwaltungsvorstand

Zusammen mit der Oberbürgermeisterin und dem Kämmerer bilden die Beigeordneten den Verwaltungsvorstand, in dem die Oberbürgermeisterin den Vorsitz führt. Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei

  • den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung,
  • der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung,
  • der Aufstellung des Haushaltsplans, unbeschadet der Rechte des Kämmerers,
  • den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung.

Die Oberbürgermeisterin ist verpflichtet, zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung einzuberufen. Bei Meinungsverschiedenheiten hat sie die Entscheidungsbefugnis.