Verwaltungsorganisation
Organisation der Stadtverwaltung
Der Verwaltungsvorstand
Zusammen mit der Oberbürgermeisterin und dem Kämmerer bilden die Beigeordneten den Verwaltungsvorstand, in dem die Oberbürgermeisterin den Vorsitz führt. Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei
- den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung,
- der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung,
- der Aufstellung des Haushaltsplans, unbeschadet der Rechte des Kämmerers,
- den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung.
Die Oberbürgermeisterin ist verpflichtet, zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung einzuberufen. Bei Meinungsverschiedenheiten hat sie die Entscheidungsbefugnis.