Maßnahmen der Korruptionsprävention
Eine Aufzählung aller Maßnahmen, die für die Stadtverwaltung als Ganzes und auch in den einzelnen Dienststellen getroffen worden sind, würde den Rahmen dieser Information sprengen. Die Basis aller Handlungen bildet das Antikorruptionskonzept (AKK) für die Stadt Bielefeld mit dem ergänzenden Maßnahmenverzeichnis. Das aktuelle Konzept wurde als Compliance Management System erarbeitet und im November 2018 von der Verwaltungsleitung beschlossen. Es sichert die kontinuierliche Fortsetzung der systematischen Antikorruptionsarbeit in der Stadtverwaltung und deren Stand, der bereits über die Vorgängerkonzepte aus den Jahren 1999 und 2009 erreicht worden war.
Die Schwerpunkte und die Struktur des Vorgehens können wie folgt bezeichnet bzw. beschrieben werden:
Das AKK definiert das strategische Vorgehen zur Korruptionsvorbeugung als dauerhaften Prozess, das Maßnahmenverzeichnis beschreibt die Maßnahmen zur operativen Umsetzung als Programm des AKK. Die einzelnen Maßnahmen werden vier Aufgabenfeldern zugeordnet (Organisation, Personal, Vergaben, Dritte), die einer präventiven Vorsorge bedürfen. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise das Vieraugenprinzip und die Dienst- und Fachaufsicht als organisatorische Maßnahmen, ein DV-gestütztes Kontrollwesen sowie Korruptionsklauseln und freier Wettbewerb zum Aufgabenfeld Vergaben oder Maßnahmen nach dem Verpflichtungsgesetz und Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes NRW zum Aufgabenfeld Dritte.
Das AKK ist als permanenter Auftrag zu verstehen. Wegen seiner globalen Ausrichtung veraltet es nicht. Mit Leben erfüllt wird es in der täglichen Arbeit.