Betreutes Wohnen

für Jugendliche und junge Erwachsene in Bielefeld

Schlüsselübergabe

Das Betreute Wohnen ist seit vielen Jahren fester Bestandteil des Jugendhilfeangebotes der Stadt Bielefeld, eingegliedert im Jugendamt. Unser Angebot richtet sich an junge Menschen im Alter ab 16 Jahren, die ihre Selbständigkeit in möglichst lebensnahen Bedingungen organisieren und erlernen wollen und dafür sozialpädagogische Unterstützung benötigen. Die Betreuung und Begleitung erfolgt in einzeln angemieteten Wohnungen und den Räumlichkeiten des Teams. Nach Beendigung der Maßnahme kann der junge Mensch in der Regel den Mietvertrag übernehmen und in der Wohnung bleiben, wenn er dies möchte.
 

Das sind wir

Die Räumlichkeiten des Betreuten Wohnens befinden sich im neuem Rathaus der Stadt Bielefeld. Wir sind ein Team von 4 erfahrenden Fachkräften, die bei allen anstehenden Fragen und Problemen den jungen Menschen nicht nur bei Sorgen und Nöten mit Rat und Tat zur Seite stehen, sondern auch ganz handfest helfen Probleme des (ersten alleinigen) Alltags zu lösen. Wie baue ich das erste Mal einen Schrank auf? Wie richte ich einen Dauerauftrag bei meinem Konto ein? Wie funktioniert eine Haushaltsführung und warum ist ein Ausgabenbuch sinnvoll?     

Insgesamt können wir 14 Menschen in einzelnen Wohnungen begleiten.
 

Zielgruppe

Der Hilfebedarf wird durch das Jugendamt auf Antrag nach den Maßgaben des Kinder- und Jugendhilfe Gesetztes festgestellt und im Hilfeplanverfahren festgestellt und regelmäßig überprüft. Kostenträger ist das Jugendamt unter Berücksichtigung der Einkommen der Erziehungsberechtigten und der zur Betreuenden.

Betreut werden junge Menschen ab 16 Jahre

  • aus Heimunterbringung, bei denen die Entwicklungsprozesse in der Gruppe abgeschlossen bzw. nicht mehr förderlich sind
  • aus konfliktbeladenen Familien oder anderen Lebenszusammenhängen, die aufgrund ihrer Entwicklung und ihres Alters keiner Heimunterbringung mehr bedürfen
  • die soziale Defizite aufweisen und für die das Betreute Wohnen keine Überforderung, sondern eine positive Betreuungssituation darstellt.

Es besteht eine Mitwirkungspflicht für die jungen Menschen bei Inanspruchnahme der Hilfe. Sie müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Erfolg der Maßnahme aktiv mitarbeiten. Die Jugendlichen/ jungen Erwachsenen entscheiden sich freiwillig zur Betreuung, bringen ein Mindestmaß an Verlässlichkeit und Alltagstechniken mit und sind bereit sich auch mal auf Kompromisse einzulassen. 
 

Pädagogische Zielsetzung

Ziel des Betreuten Wohnens ist es, jungen Menschen Hilfestellung zur Persönlichkeitsentwicklung, zu eigenverantwortlicher Lebensführung und beim Übergang in die Selbständigkeit zu geben. Bei einer erfolgreichen Beendigung der Maßnahme ist der Verbleib des jungen Menschen mit eigenem Mietvertrag in seiner Wohnung angestrebt. Folgende Schwerpunkte sind Grundlage der Arbeit:

  • Versorgung mit geeignetem Wohnraum
  • Individuelle Abstimmung und Problembewältigung im Rahmen von Arbeit/Schule und Berufsausbildung
  • Unterstützung in der Organisation des Alltags
  • Mitwirkung bei Konfliktbewältigung im sozialen Umfeld und in persönlichen Krisensituationen
  • Stützende Netzwerke aufbauen und soziale Interaktion fördern
  • Unterstützung in der wirtschaftlichen Einteilung der Finanzen
  • Finanzielle und materielle Absicherung
  • Auseinandersetzung mit Rechten und Pflichten als Staatsbürger/in
  • Unterstützung beim Erlernen von sinnvoller Freizeitgestaltung
  • Einzelaktivitäten mit den Sozialarbeiter*innen, Gruppenangebote und Kurzfreizeiten
     

Rechtgrundlagen

Das Betreute Wohnen leistet Jugendhilfe auf der gesetzlichen Grundlage des

  • § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe i.V. mit
  • § 34 SGB VIII Betreute Wohnformen
  • § 36 SGB VIII Hilfeplanung
  • § 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung
  • § 41a SGB VIII Nachbetreuung