Organisation von Präventionsmaßnahmen
Um alle von der Stadtverwaltung wahrgenommenen Aufgaben, für die ein Korruptionsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann, zu ermitteln und zusammenzustellen, wurde ab dem Jahr 2001 eine umfassende Bestandsaufnahme, eine so genannte Schwachstellenanalyse, durchgeführt. Dabei wurde nicht nur das Gefährdungspotenzial ermittelt, sondern auch geprüft, welche Präventionsmaßnahmen bereits getroffen worden waren, ob diese ausreichend qualifiziert waren und ob weitere Maßnahmen erforderlich wurden. Über ein Berichtswesen zur Antikorruption wird das Halten eines guten Präventionsstandes erreicht.
Zur Verhinderung von Korruption war zunächst allgemein ein guter Präventionsstand zu erreichen. Mit dem Erreichen eines guten Standes verbindet sich zugleich der Auftrag, diesen zu erhalten. Insbesondere muss ausgeschlossen werden, dass sich z.B. durch schleichende Veränderungen neue Korruptionsrisiken ergeben, denen dann keine angemessenen Präventionsmaßnahmen gegenüber stehen. Für die Bewältigung dieser Aufgabe hat die Stadtverwaltung das Berichtswesen zur Antikorruption eingeführt. Alle zwei Jahre erstellen alle Dienststellen einen Bericht, der Antwort auf eine ganze Reihe von festgelegten Fragen zu Aufgaben zur Korruptionsprävention gibt. Um diese Fragen sachgerecht beantworten zu können, müssen die Dienststellen prüfen, ob neue Schwachstellen ausgeräumt werden müssen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann umgehend getroffen.
Die Berichte der Dienststellen werden von der Antikorruptionsstelle gesammelt und ausgewertet, wodurch ein gesamtstädtischer Überblick erreicht wird.
Das Berichtswesen zur Antikorruption und die darüber gesteuerten Anstrengungen ersetzen natürlich nicht die unterjährigen Maßnahmen zur Korruptionsprävention, zu denen es bei Veränderungen im Verwaltungsgeschäft kommt, wenn z.B. Dienststellen neu organisiert werden oder neue Aufgaben wahrgenommen werden müssen.