Vormundschaft

Von einer Vormundschaft wird gesprochen, wenn die gesamte elterliche Sorge auf einen Dritten übertragen wurde. Als Vormund können Einzelpersonen (z.B. Verwandte), Berufsvormünder (z.B. Rechtsanwält*innen), Vormundschaftsvereine, aber auch das Jugendamt eingesetzt werden.

Zu unterscheiden ist zwischen bestellten Vormundschaften und gesetzlichen Vormundschaften.
Unter „bestellten Vormundschaften“ sind Vormundschaften zu verstehen, bei denen das Familiengericht die elterliche Sorge entzieht und einen Vormund „bestellt“.
Eine „gesetzliche Vormundschaft“ tritt kraft Gesetzes ein, wenn beispielsweise eine minderjährige Mutter ein Kind bekommt oder ein Kind zur Adoption freigegeben wird.

Eine Vormundschaft kann nur für Minderjährige bestehen. In Abgrenzung zur Vormundschaft kann für die rechtliche Vertretung von Volljährigen eine sogenannte „Betreuung“ eingerichtet werden.
 

  • Sie sind Vormund eines Kindes? Sie haben Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten oder wie Sie das Ihnen anvertraute Kind am besten vertreten?
  • Sie sind minderjährig und erwarten ein Kind? Fragen Sie uns, was es mit der Vormundschaft für Ihr Kind auf sich hat.

Fragen zur Vormundschaft richten Sie bitte per E-Mail an das Jugendamt der Stadt Bielefeld.

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