Anlaufstellen im Katastrophenfall

Für das Szenario eines flächendeckenden oder partiellen Stromausfalls sowie bei Ausfall wesentlicher Kommunikationsstrukturen (Telefon, Internet, Notrufe) werden zur Unterstützung der Bevölkerung Notfall-Anlaufstellen im gesamten Stadtgebiet eingerichtet.

Anlaufstellen in Bielefeld

Standort Adresse
Hauptfeuerwache Am Stadtholz 18
Feuerwache Süd Feuerwehrweg 7
Feuerwache West Jöllenbecker Str. 331
Feuerwache Nord Herforder Str. 457
Gerätehaus Löschabteilung Sennestadt Altmühlstr. 32
Gerätehaus Löschabteilung Großdornberg Twellbachtal 15
Gerätehaus Löschabteilung Jöllenbeck Wörheider Weg 105
Gerätehaus Löschabteilung Theesen Jöllenbecker Straße 387
Gerätehaus Löschabteilung Ubbedissen Pyrmonter Str. 7
Gerätehaus Löschabteilung Brackwede Wiedenbrücker Str. 8
Gerätehaus Löschabteilung Heepen Rüggesiek 34
Gerätehaus Löschabteilung Ummeln Steinhagener Str. 3 b
Gerätehaus Löschabteilung Gadderbaum Quellenhofweg 36
Gerätehaus Löschabteilung Altenhagen Kafkastr. 85
Gerätehaus Löschabteilung Lämershagen Lämershagener Str. 310
Gerätehaus Löschabteilung Eckhardtsheim Werkhofstr. 8
Gerätehaus Löschabteilung Brake Stedefreunder Str. 18
Gerätehaus Löschabteilung West Teichstr. 12
Gerätehaus Löschabteilung Quelle Carl-Severing-Str. 152
Gerätehaus Löschabteilung Hoberge-Uerentrup Dornberger Str. 265
Gerätehaus Löschabteilung Vilsendorf Laarer Str. 12
Gerätehaus Löschabteilung Niederdornberg-Deppendorf Deppendorfer Str. 145
Gerätehaus Löschabteilung Sieker Lipper Hellweg 41 c
Gerätehaus Löschabteilung Schildesche Niederfeldstr. 13 a
Gerätehaus Löschabteilung Milse Milser Str. 40
Gerätehaus Löschabteilung Babenhausen Babenhauser Str. 125
  • Während der Krisenlage ständig besetzt
  • Entgegennahme von Notrufen und Hilfeersuchen
  • Erste-Hilfe-Leistung
  • Entsenden von Einheiten für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst
  • Kommunikation mit der Leitstelle der Feuerwehr
  • Kontakt zur Polizei über die Leitstelle der Feuerwehr
  • Dokumentation und Abgabe von Lagemeldungen

Die Standorte müssen primär für ihren eigentlichen Zweck (Brandschutz-, Rettungs- und Hilfeleistungseinsätze) funktionsfähig bleiben. Ob und inwiefern das Leistungsspektrum im Fall eines tatsächlichen Blackouts anders definiert, organisiert oder erweitert wird, ist abhängig von der jeweiligen Lage und obliegt dann der Entscheidung des Krisenstabes in Abstimmung mit der technischen Einsatzleitung der Feuerwehr.

Es ist vorgesehen, die personelle Besetzung der Anlaufstellen im Wesentlichen über ehrenamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr sicherzustellen. 

  • Es werden keine umfassenden Informationen zur Lage bereitgestellt.
  • Pflegeartikel für pflegebedürftige Personen stehen nicht zur Verfügung.
  • Weder Lebensmittel noch Trinkwasser werden ausgegeben, auch nicht in Form von Babynahrung oder Tierfutter.
  • Eine Möglichkeit, sich aufzuwärmen, wird nicht angeboten.
  • Medizinische Versorgung beschränkt sich ausschließlich auf Erste-Hilfe-Leistungen.
  • Es erfolgt keine Ausgabe von Medikamenten oder anderen Hilfsmitteln.
  • Akkubetriebene Geräte können an den Anlaufstellen nicht aufgeladen werden.
  • Verwaltungsleistungen wie Bürgerberatung oder die Beantragung von Sozialleistungen sind nicht möglich.
  • Es findet keine Ausgabe von Bargeld statt.

Eine starke und selbsthilfefähige Bevölkerung ist der Grundpfeiler des Katastrophenschutzes. Die Vorbereitung auf Krisensituationen steht in der Verantwortung jedes Einzelnen. Sie ist das A und O um im Notfall handlungsfähig zu bleiben. 
 

Hier finden Sie Tipps zur Selbsthilfe und Checklisten zur richtigen Vorbereitung: