Das System der Gesamträumlichen Planung
Die Planungen der Stadt Bielefeld existieren nicht isoliert, sondern sind eingebettet in ein System übergeordneter und überörtlicher Planungen auf den Ebenen des Bundes, der Länder, der Regionen und der Gemeinden.
Dem Bund wird im Grundgesetz das Recht eingeräumt, Rahmenvorschriften für die Ordnung des Raumes (Raumordnung) und damit für die Gesamträumliche Planung des Bundesgebietes zu erlassen. Davon hat er durch das Raumordnungsgesetz Gebrauch gemacht. Es formuliert die Aufgaben und Ziele für die räumliche Entwicklung des gesamten Bundesgebietes. Die Bundesraumordnung ist somit die oberste Ebene im System der Gesamträumlichen Planung. Auf Ebene des Bundes werden jedoch nur die Aufgabe, die Leitvorstellungen und die Grundsätze der Raumordnung definiert und deren Rahmenbedingungen abgesteckt.
Die konkrete Ausgestaltung der Raumordnung ist Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Sie stellen hierzu für ihr Gebiet übergeordnete und zusammenfassende Pläne und Programme auf und schaffen die Rechtsgrundlagen für die Regionalplanung.
Land – Landesentwicklungsplan (LEP)
In Nordrhein Westfalen sind das der Landesentwicklungsplan (LEP) als rechtsverbindlicher Raumordnungsplan für das gesamte Bundesland und die konkretisierenden Regionalpläne für die Regierungsbezirke.
Der Landesentwicklungsplan trifft übergreifende Festlegungen z.B. für die räumliche Struktur des Landes und den Klimaschutz sowie Festlegungen für Sachbereiche. Dazu gehören der Siedlungs- und Freiraum, Grund- und Hochwasserschutz, der Verkehr und technische Infrastruktur inklusive der Rohstoff- und Energieversorgung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Landesentwicklungsplan NRW
Region – Regionalpläne
Die Regionalplanung hat eine wichtige Vermittlerrolle zwischen der Raumordnung und der Bauleitplanung der Kommunen. Die Regionalpläne mit textlichen und zeichnerischen Festlegungen müssen von den Gemeinden beachtet werden, wenn sie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen durchführen.
Der für die Stadt Bielefeld maßgebende Regionalplan ist der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld. Von der Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung ist für jeden Bauleitplan die landesplanerische Zustimmung einzuholen.
Der neue Regionalplan OWL liegt als Entwurf 2023 vor. Die Rechtskraft wird in 2024 angestrebt.
Darüber hinaus gibt es so genannte „raumbezogene Fachplanungen”, die sich mit dem speziellen Anliegen eines Faches auseinandersetzen, zum Beispiel Verkehrswege, Landwirtschaft, Schulen oder Wasserversorgung. Sie können über das Gebiet einer Gemeinde hinausgehen und zum Teil auch das gesamte Bundesgebiet erfassen.
Kommune – Kommunale Bauleitplanung
Basierend auf der Regionalplanung steuert die Stadt Bielefeld ihre Bauleitplanung über den gesamträumlichen Flächennutzungsplan und Bebauungspläne.
Hinweis: Das Headerbild ist ein Auszug aus dem Regionalplan OWL (Entwurf 2023), Blatt 18.