Jugendarbeit

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Bielefeld zeichnet sich durch ein differenziertes Angebot an Einrichtungen (Häusern der Offenen Tür, Jugendzentren, Jugendtreffs, Abenteuerspielplätze), aber auch durch Angebote außerhalb von Einrichtungen aus. Dies sind vor allem kinder- und jugendgerechte Maßnahmen wie zum Beispiel die mobile Jugendarbeit, die Stadtranderholung, Spielmobileinsätze, Spielplatzbetreuungen in den Schulferien und Projektwochen.

In den Einrichtungen der Offene Kinder- und Jugendarbeit finden junge Menschen im Alter von sechs bis 21 Jahren ein vielfältiges Freizeit-, Bildungs- und Kulturangebot vor. Es sind insgesamt 29 Treffpunkte mit unterschiedlichen Schwerpunkten und im ganzen Stadtgebiet verteilt. 

  • Offene Treffpunkte
  • Freizeitgestaltung mit sportlichen und kreativen Aspekten
  • Angebote der politischen, sozialen und persönlichen Bildung
  • Kulturveranstaltungen und Workshops
  • Bereitstellung von Räumen zur eigenen Gestaltung
  • Betreuung von Schulkindern
  • Berufsorientierung und niedrigschwellige Angebote der beruflichen Integration
  • Lernen im Umgang mit Medien
  • Handeln im „geschützten” Raum
  • konkrete Beteiligung, Solidarität und Partizipation kennen lernen und probieren
  • unterschiedliche Interessen wahrnehmen, akzeptieren, aushalten und ggf. ausgleichen.
  • Erwerb sozialer Kompetenzen,
  • Förderung und Entwicklung der eigenen Persönlichkeit,
  • persönliche, soziale, ethnische und geschlechtsspezifische Chancengleichheit,
  • persönliche und soziale Integration in die Gesellschaft.

Einrichtungsformen sind 

  • Jugendzentren
  • Jugendtreffpunkte
  • Abenteuerspielplätze
  • Mobile Jugendarbeit
  • Spielmobile und Spielhäuser
  • Mädchentreff
  • Freizeitzentren
  • Stadtranderholung und offene Ferienspiele

Träger der Einrichtungen sind Jugendverbände, Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbände.

Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit arbeiten eng mit Eltern, Schulen, Einrichtungen der Jugendberufshilfe, unterschiedlichen Beratungsstellen und anderen relevanten Trägern der Jugendhilfe zusammen. Überschneidungen mit Angeboten der Jugendsozialarbeit sind im Hinblick auf eine persönliche und soziale Integration der Zielgruppe erforderlich. 

In regionalen Jugendhilfekonferenzen und Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII arbeiten die Einrichtungen auf Stadtebene, Stadtteilebene oder lokaler Ebene zusammen, planen und entwickeln gemeinsame Angebote und stimmen Schwerpunkte bei Zielgruppen und Programmstrukturen ab.