Gewerbeangelegenheiten
Die Ausübung eines Gewerbes ist in Deutschland durch Gesetze ausführlich geregelt. Als zentrales Gesetz dient dabei die Gewerbeordnung, zum einen als Rahmen für sämtliche gewerbliche Tätigkeiten und zum anderen als wichtige Grundlage für die öffentlich-rechtliche Gewerbeüberwachung.
Jedes Gewerbe muss bei der örtlichen Gewerbemeldestelle angemeldet werden. Bestimmte Gewerbezweige bedürfen zusätzlich einer behördlichen Zulassung.
Für Gewerbemeldungen, die Erteilung erforderlicher Erlaubnisse sowie für allgemeine gewerberechtliche Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Abteilung Gewerbeangelegenheiten des Ordnungsamtes zur Verfügung. Einiges können Sie auch dezentral in den Bezirksämtern der jeweiligen Stadtbezirke erledigen, sodass eine Vorsprache im Ordnungsamt nicht erforderlich ist.
Anfahrt
Der Abschnitt Gewerbeangelegenheiten ist mit Bus und Bahn durch die nahen Haltestellen Ravensberger Park und Volkshochschule gut erreichbar:
- vom Jahnplatz mit den Linien 21, 22, 29, alle 10 Minuten
- vom Hauptbahnhof mit den Linien 350, 351, 369, alle 30 Minuten
oder mit der Stadtbahn zum Jahnplatz oder Rathaus (alle vier Minuten).
Nähere Informationen zu unseren Dienstleistungen und zum Datenschutz erhalten Sie hier: