Fahrradfreundliche Umgestaltung der Osnabrücker Straße

Die Sicherheit für Radfahrende an der Osnabrücker Straße in Quelle soll deutlich erhöht werden. Das ist das Ziel, das in der Bezirksvertretung Brackwede im Januar beschlossen wurde. Für eine zeitnahe Umsetzung hat das Amt für Verkehr nun Planungen erstellt, wie Fahrradfahrende auf dem Abschnitt zwischen der Siekbreede und der Waldbreede besser geschützt werden. 
 

Aktuelles

Die Bezirksvertretung Brackwede und der Stadtentwicklungsausschuss haben dem Vorhaben im Oktober 2023 zugestimmt. Das Amt für Verkehr plant, die notwendigen Bauarbeiten bei trockenem Wetter im Frühjahr 2024 durchzuführen. 
Der aktualisierte Planungsstand steht Ihnen unter Downloads rechts bzw. unten unter "Ausführungsplanung" zur Verfügung.

Ziele & Nutzen

  • Anlage von Radverkehrsanlagen (Fahrradspuren)
  • kurzfristige Umsetzbarkeit mit geringen Mitteln, da in einigen Jahren ein Umbau der Osnabrücker Straße im Zuge der Herstellung der „Veloroute ehemalige B68“ zwischen Borgholzhausen und Bielefeld-Quelle erwartet wird. Nähere Informationen zur Veloroute gibt es hier.
  • Verbesserung der Radverkehrsverbindung zwischen Steinhagen und Brackwede
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Anlage von Radverkehrsanlagen
  • Verbesserung für Fußgänger*innen durch Anlage einer Mittelinsel in Höhe Siekbreede
  • Verbesserung der Anfahrbarkeit der Bushaltestelle „Café Sport“ durch Busse aufgrund des Haltens auf der Fahrbahn 
  • Verdeutlichung des Beginns der Ortsdurchfahrt und damit Hervorhebung der bestehenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h

Aktuell

Nach Umbau

Projektinformationen

  • Bauarbeiten: überwiegend Markierungsarbeiten, Ergänzung der Beschilderung sowie Herstellung der Trennelemente zwischen Fahrbahn und Radfahrstreifen
  • Länge der Ausbaustrecke: rund 420 m
    Das Projekt wird in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Land NRW (Straßen.NRW) umgesetzt, das für einen etwa 100 m langen Abschnitt zwischen Siekbreede und westlich Gottfriedstraße/Breedenstraße zuständig ist.
  • Gesamtkosten: etwa 85.000 Euro

Chronologie & Zeitplan

  • Frühjahr 2025: Start Baumaßnahmen
    Bei der Maßnahme handelt es sich überwiegend um Markierungsarbeiten. Die Arbeiten sind aus Gründen der Gewährleistung nur bei ausreichender Trockenheit der Fahrbahn und ausreichend hohen Temperaturen und somit außerhalb der Herbst-/Wintermonate möglich.
    • Das Amt für Verkehr bereitet eine Umsetzung der Maßnahme für das Frühjahr 2025 vor. Dauer der Umsetzung: ca. zwei bis drei Wochen.
      Die Anwohner*innen werden vorab per Hauswurfsendung über die anstehenden Arbeiten, den zeitlichen Ablauf und die Ansprechpersonen der Baufirma vor Ort informiert.
  • Sommer/Herbst 2023: Politische Beratungen
    Die Bezirksvertretung Brackwede hat am 1. Juni 2023 in erster Lesung über die vorgelegten Planungen beraten. Nach einer 2. Lesung in der Bezirksvertretung Brackwede am 31. August 2023 haben die Bezirksvertretung Brackwede und der Stadtentwicklungsausschuss in ihren Sitzungen am 19. und 23. Oktober 2023 jeweils einstimmig die Anlage von geschützten Radfahrstreifen beschlossen. 
    Die Beschlüsse der politischen Gremien werden zeitnah nach Beratungen im Ratsinformationssystem der Stadt Bielefeld unter diesem Link zur Verfügung gestellt.
  • Januar 2023: Projektbeginn
    Am 26. Januar 2023 hat die Bezirksvertretung Brackwede das Amt für Verkehr beauftragt zu prüfen, wie die Sicherheit für Radfahrende an der Osnabrücker Straße verbessert werden kann und dazu die Anordnung eines Haltverbotes auf den beidseitigen Randstreifen angeregt. Der Antrag der Bezirksvertretung sowie die Ergebnisse der Beratungen stehen hier zur Verfügung.
  • Mai 2023: Erstellung der Planung
    Auf der Grundlage des Auftrages der Bezirksvertretung Brackwede vom Januar 2023 hat das Amt für Verkehr eine Planung entwickelt, die die Anlage von geschützten Radfahrstreifen in der Ortsdurchfahrt Quelle zwischen Siekbreede und Waldbreede vorsieht. Mit der Anlage von geschützten Radfahrstreifen anstelle des von der Bezirksvertretung Brackwede vorgeschlagenen Haltverbotes können Fehlnutzungen des Rand-/Radfahrstreifens dauerhaft unterbunden, ein subjektiver „Schutzraum“ für Radfahrende zum fließenden Kfz-Verkehr geschaffen und eine optische Einengung der Fahrbahn zur Verdeutlichung und Einhaltung der bestehenden Höchstgeschwindigkeit von 50km/h geschaffen werden. Einzelheiten zur Planung können den Unterlagen für die politischen Beratungen in der Bezirksvertretung Brackwede und dem Stadtentwicklungsausschuss entnommen werden.