Infos der städtischen KiTas
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Städtische Kindertageseinrichtungen
Elterninformationen
- Bildung, Erziehung und Betreuung
Konzeption der städtischen KiTas
- Rahmenkonzept für Sexualpädagogik und den Umgang mit Körperlichkeit in städtischen KiTas
- Die Eingewöhnung Ihres Kindes in der KiTa
- Grundbedürfnisse: Was Kinder brauchen
- Leitbild: Bildung im KiTa-Alltag 2021
Mittagsverpflegung / Verpflegungsentgelte
Bei einer Betreuung der Kinder über Mittag (bis 14 Uhr oder ganztags) in städtischen KiTas müssen die Kinder an der gemeinsamen Mittagsverpflegung der KiTa mit warmer, kindgerechter Mahlzeit teilnehmen.
Dafür ist zurzeit ein Verpflegungsentgelt von monatlich 45,00 Euro zu zahlen.
Für Eltern mit geringem Einkommen kann im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes durch das Amt für soziale Leistungen –Sozialamt– das Entgelt für die Mittagsverpflegung in voller Höhe übernommen werden. Die Antragstellung ist seit dem 1. August 2019 vereinfacht worden. Weitere Informationen, auch zu den Voraussetzungen, und die Formulare finden Sie unter Bildung und Teilhabe.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auch von den Leitungen der städtischen KiTas sowie der Sachbearbeitung für die Verpflegungsentgelte unter Tel. +49 521 51-3916, 51-3389 oder 51-2553.