Sozialpsychiatrischer Dienst (SpsD), Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD sowie Erwachsenenpsychiatrie

Sozialpsychiatrischer Dienst (SpsD)

Der Sozialpsychiatrische Dienst leistet akute Krisenintervention und Beratung für Menschen

  • mit seelischen Problemen
  • einer psychischen Erkrankung
  • Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit
  • mit Suizidgedanken

Auch Personen, die in Kontakt stehen mit Betroffenen (z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn) und Fragen bezüglich des Umgangs mit Menschen in psychisch herausfordernden Lebenssituationen haben, können sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden.

Die Beratung erfolgt telefonisch und ist kostenlos. Bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich. Die Beratung ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.

Des Weiteren bietet der Sozialpsychiatrische Dienst:

  • Nachsorgegespräche nach erfolgter Unterbringung gem. PsychKG
  • Information über Angebote des Hilfesystems
  • Beratung in sozialen Fragen
  • Kollegiale Beratung

Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst

Der Kinder und Jugendpsychiatrische Dienst ist eine Beratungsstelle für Bielefelder Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Eltern und Familien sowie des sozialen Umfeldes der Betroffenen. 

Wir sind ein Team aus approbierten Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Die Beratung ist kostenfrei, auf Wunsch anonym, unbürokratisch und krankenkassenunabhängig möglich.

Beim Team des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes können die Betroffenen eine erste Einschätzung bei psychischen Auffälligkeiten erhalten. Wir beraten bei seelischen Problemen (z.B. Ängsten, Traurigkeit) und auch bei Schulvermeidung aufgrund von psychischer Belastung oder Erkrankung. In Krisensituationen versuchen wir ganz kurzfristige Termine zur Unterstützung anzubieten. Wir beraten über mögliche Behandlungsmöglichkeiten und/oder weitere unterstützende Maßnahmen und begleiten Hilfeplanprozesse. 

Unsere Beratung kann telefonisch, in den Räumen unserer Beratungsstelle oder auch zu Hause erfolgen. Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. 

Beratung und Unterstützung

  • Bei seelischen Problemen (z. B. Ängsten, Traurigkeit, Unwohlsein mit dem eigenen Körper)
  • In Krisensituationen (auch kurzfristig)
  • Bei psychischen Auffälligkeiten
  • Bei schulvermeidenden Verhalten aufgrund psychischer Belastung oder Erkrankung
  • Bei Begleitung von Hilfeplanprozessen
  • Bei Vermittlung an andere Institutionen oder Kliniken
  • Vor, während und auch nach einem stationären Aufenthalt
  • Bei Bedarf anonyme Beratung ab 14 Jahren möglich
     

Für wen?

Kinder, Jugendliche, Eltern, Familien, Fachpersonal (Jugendhilfe, Jugendamt, andere Beratungseinrichtungen)

Wo und wie?

  • telefonisch
  • Beratung in den Räumen der Beratungsstelle
  • Hausbesuche
  • Besuche in der Kindertagesstätte, in der Schule oder Klinik

Wir sind

  • fünf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
  • eine Arzthelferin

Erwachsenenpsychiatrie

Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören psychiatrische Begutachtungen für Dienststellen der eigenen Behörde (z.B. Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Umzugsfähigkeit, Anwendung des SGB) sowie Begutachtungen im Auftrag von Behörden und öffentlichen Institutionen (z.B. Bezirksregierung, Gerichte). Dabei geht es unter anderem um rechtliche Betreuung, Behandlung in einer geschlossenen Abteilung oder Prüfungsfähigkeit.

Was sollte man mitbringen?

  • Personalausweis
  • Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
  • verfügbare ärztliche Unterlagen (Behandlungsberichte, Bescheide von Versorgungsamt/Sozialamt oder Versicherungen usw.)

Terminvergabe
Alle amtsärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen erfolgen nach vorheriger Terminvergabe. Im Rahmen der Terminvergabe können Sie sich auch über die eventuell auf Sie zukommenden Kosten erkundigen.