Kostenfreie Anmeldung
Anmeldung für Menschen, die in der Prostitution arbeiten
Im Rahmen des ProstSchG wird die Anmeldung für die Tätigkeit als Prostituierte*r durch die Stadt Bielefeld auch für die Kreise in Ostwestfalen-Lippe – Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn – wahrgenommen.
Die kostenfreie Anmeldung beinhaltet Informationen zu den Themen:
- Rechtsstellung von Prostituierten in Deutschland
- Grundinformationen zu weiteren Vorschriften für die Ausübung der Prostitution, die für Ihren Tätigkeitsbereich gelten (z.B. Sperrbezirke)
- Absicherung im Krankheitsfall und zur sozialen Absicherung,
- Informationen zu regionalen und deutschlandweiten gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten
- Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen
- Steuerpflicht
Informationen zur Anmeldung
- Die Beratung erfolgt in einem vertraulichen Einzelgespräch, ggf. mit Einsatz einer kostenlosen Sprachmittlung durch das Ordnungsamt.
- Auf Wunsch kann die Bescheinigung zusätzlich auf den Aliasnamen ausgestellt werden.
- In Nordrhein-Westfalen werden weder für die Beratung noch für die Ausstellung der Bescheinigungen Gebühren erhoben.
Voraussetzung für die Anmeldung
- Mindestalter 18 Jahre
- Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung beim Gesundheitsamt. Hierüber erhält die*der Prostituierte eine Bescheinigung. Diese hat sie*er bei der kostenfreien Anmeldung im Ordnungsamt zur Aufnahme der Tätigkeit vorzulegen.
Termine zur gesundheitlichen Beratung erhalten Sie beim Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Bielefeld unter der Tel. +49 521 51-3876.
Die Anmeldung erfolgt im Ordnungsamt, Ravensberger Park 5 in 33607 Bielefeld.
Terminvergabe für die Anmeldung im Ordnungsamt
Bitte vereinbaren Sie unter Tel. +49 521 51-5073 einen Termin zur Anmeldung.
Folgende Unterlagen werden für den Termin im Ordnungsamt benötigt:
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- bei nicht EU-Bürgern*innen eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung, die maximal drei Monate zuvor erfolgt sein darf
- ggf. Meldebescheinigung
- ein Lichtbild, bei Aliasbescheinigung zwei Lichtbilder
- Prostituierte über 21 Jahre müssen die Anmeldung alle zwei Jahre wiederholen.
- Prostituierte unter 21 Jahre müssen die Anmeldung jedes Jahr wiederholen.