Saatkrähen

Saatkrähe, Foto: Bernhard Walter

Ein Steppenvogel in der Stadt

Im Stadtgebiet von Bielefeld sind seit mindestens 1910 Saatkrähenkolonien bekannt. Die Saatkrähe (wissenschaftlicher Name: Corvus frugilegus) ist ursprünglich ein Brutvogel der osteuropäischen Steppen. Dort findet der Vogel in einzelnen Baumgruppen oder Galeriewäldern entlang von Flüssen geeignete Brutmöglichkeiten und in der sonst offenen Landschaft seine Nahrung. 

Durch ihre Vorliebe für Insekten war die Saatkrähe früher ein beliebter Gast auf den Feldern, da sie den Schädlingsbefall verminderten. Das hat sich mit der Intensivierung der Landwirtschaft grundlegend geändert: Durch den Einsatz von Pestiziden wurde der Krähe ein Teil ihrer Nahrung genommen und sie wich notgedrungen zum Teil auf Feldfrüchte oder Saatgut aus - dies nun allerdings zum Schaden mancher Landwirte. Durch intensive Bejagung in der Landschaft in den späten 60er Jahren wurde diese Vogelart stark dezimiert und in die Stadt vertrieben. Dort boten die kurz gehaltenen Grünflächen dem Vogel noch einen gut gedeckten Tisch. Erst nach Verbot der Jagd durch Unterschutzstellung als streng geschützte Vogelart 1979 erholte sich der Bestand langsam. Der Großraum Bielefeld ist aktuell eines von nur fünf Verbreitungszentren in Westfalen. Das Umweltamt kartiert in enger Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen Naturschutz die Standorte der Kolonien. Diese sind nur nördlich des Teutoburger Waldes anzutreffen und weisen immer wieder Veränderung in Standort und Anzahl der Nester auf. 

Noch immer ist die Saatkrähe ein seltener Vogel und der Mensch trägt die Verantwortung für den Erhalt dieser Art. Nun sind nicht alle Bürger*innen vom lauten Krächzen der gesellig brütenden Stadtbewohner begeistert oder sie fühlen sich durch den Kot unter den Bäumen gestört. Die Forderung eine Kolonie im Siedlungsbereich aufzulösen, steht schnell im Raum. Es zeigt aber die Erfahrung, dass mit einer Auflösung das "Problem" nicht gelöst, sondern nur verlagert wird: Saatkrähenkolonien siedeln bei Störungen in andere Teile des Stadtgebietes um und teilen sich dabei auf, wodurch andere und auch deutlich mehr Bürger "betroffen" sein können. Eine Vertreibung einer Kolonie kann also nur in einem fachlich sehr gut begründeten Einzelfall eine Möglichkeit sein und muss von der unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt genehmigt werden.