Schutz bei Starkregen
Wasserschäden an Gebäuden und Grundstücken verursachen oft hohe Kosten. Die meisten Schäden entstehen hauptsächlich aus zwei Gründen: Entweder durch Kanalrückstau im Keller oder durch Starkregen, bei dem das Wasser vom Grundstück in das Gebäude läuft. Doch man kann für bestimmte Bereiche auch Vorsorge treffen.
Die Wetterextreme nehmen an Häufigkeit zu. Durch den Klimawandel kommt es immer häufiger zu Starkregen. Beträchtliche Schäden an Gebäuden und Grundstücken sind oftmals die Folgen daraus. Das Wasser fließt von der Straße und angrenzenden Grundstücken ins Haus.
Was man dagegen tun kann, können Sie in der Infobroschüre „Objektschutz“ und dem Flyer „Schutz bei Starkregen“ nachlesen.
Das Bielefelder Kanalnetz wird regelmäßig auf eventuelle Schäden untersucht. Dennoch kann aus verschiedenen Gründen ein Rückstau im System entstehen: Starke Regenfälle können zeitweise zu Überlastungen im Kanalnetz führen, denn aus technischen und wirtschaftlichen Gründen können Kanäle nicht so groß gebaut werden, dass jede beliebige Wassermenge abgeführt werden kann.
Kanäle können trotz regelmäßiger Wartung und Reinigung verstopfen. Ursachen können unerlaubte Einleitungen oder Kanalschäden sein. Schäden können beispielsweise durch Wurzeleinwuchs oder Einsturz des Kanals entstehen.
Bei einem Rückstau steht das Kanalsystem bis zur Straßenoberkante voll Wasser (Rückstauebene). Aus allen Keller- und Hofeinläufen, die unterhalb der Straßenoberfläche liegen - und nicht gegen Rückstau geschützt sind - tritt dann Wasser aus.
Die Abbildung zeigt links ein Gebäude mit Rückstausicherung, der Keller bleibt trotz Rückstau im öffentlichen Kanalsystem trocken. Das rechte Gebäude ist nicht mit Rückstausicherungen ausgestattet. Dies hat zu einer Kellerüberflutung geführt.
Blau: Abwasser über Straßenniveau, rot: Abwasser unter Straßenniveau
Alle Einläufe, die unterhalb der Rückstauebene liegen, sind durch Einbau von Rückstauverschlüssen zu schützen. Hierfür ist, laut § 17 Entwässerungssatzung jede*r Hauseigentümer*in selbst verantwortlich!
Toiletten, die unterhalb der Rückstauebene liegen, dürfen nur durch eine Heberanlage angeschlossen werden. Drainagen sollten ebenfalls über eine Heberanlage angeschlossen werden. Bei einem Rückstau könnte sonst das Wasser aus den offenen Drainagerohren dringen und durch die Kellerwand oder Kellerboden ins Haus gelangen. Sofern die Rückstausicherung fachgerecht eingebaut, vorschriftsmäßig betrieben und gewartet wird, ist eine Überflutung von Kellerräumen nahezu ausgeschlossen.
Hauseigentümer*innen sind verpflichtet, Kellerüberflutungen vorzubeugen. Einzelheiten sind durch das Baurecht bzw. durch die Entwässerungssatzung der Stadt Bielefeld geregelt. Die Stadt Bielefeld übernimmt daher üblicherweise keine Haftung für Schäden.