Was kann angezeigt werden?
Was ist überhaupt strafbar und kann angezeigt werden?
LSBTIQ*-feindliche Diskriminierung und Gewalt kann viele Formen annehmen. Queerfeindliche Gewalt wird vom Verfassungsschutz aufgrund der politischen Motivation der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit verfolgt und zählt zur Volksverhetzung!
Achtung:
- Manche Strafbestandteile müssen innerhalb von Fristen angezeigt werden, z.B. Stalking innerhalb 3 Monate.
- Eine Anzeigenerstattung und der anschließende Gerichtsprozess kann sehr belastend sein, eine Beratung ist sinnvoll.
- Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz richtet sich z. B. gegen Hass und Hetze sowie Fake News im Internet. Die Betreiberfirmen sozialer Netzwerke sind dadurch verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen oder zu sperren.
- Eine Meldung bei der Meldestelle sollte in jedem Fall erfolgen
Beispiele:
- Beleidigung (z.B. homo-, trans* und queerfeindliche Äußerungen, verletzende Beleidigungen, Pöbeleien – hierunter fällt auch lästern und tratschen und Teile von Mobbing)
- Beschimpfungen sind strafrechtlich relevant, denn homo- und trans*feindlich motivierte Gewalt wird als politisch motivierte Kriminalität eingeordnet.
- Bedrohung (z.B. Drohungen mit körperlicher Gewalt, Erpressungen)
- Volksverhetzung - Politisch motivierte Drohungen. Unter Volksverhetzung wird u. a. die Verbreitung von Schriften (auch online) verstanden und unter Strafe gestellt. Hierzu zählen Hassreden, welche zu Gewalt gegen LGBTIQ* aufrufen oder deren Menschenwürde durch beispielsweise Beschimpfungen, Verleumdungen, üble Nachrede angreifen.
- Körperverletzung / körperliche Gewalt, Angriffe (z.B. Schläge, Tritte, sexualisierte Gewalt, Misshandlungen, anspucken, Bewerfen mit Gegenständen, häusliche Gewalt)
- Sachbeschädigung oder Versuch der Sachbeschädigung (z.B. Schmierereien an LSBTIQ*-Einrichtungen, Verbrennen von queeren Fahnen, Vandalismus)
- Sexualisierte Gewalt
- Sexualisierte Kommentare
- Belästigung (auch am Arbeitsplatz)
- Ungewollte Berührungen
- Blicke und unangemessene Bemerkungen
- Unabhängige Spurensuche
- Missgendern – das Nutzen der falschen Geschlechtszuweisung, ist durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) geregelt. Wenn nachweisbar eine absichtliche Schädigungsabsicht besteht – etwa im Rahmen von Mobbing oder Diskriminierung –, können Konsequenzen folgen. Es können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro erfolgen.
- Unfreiwilliges Outing von trans*, inter* und nichtbinären Menschen und Deadnaming – Im Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist durch das Offenbarungsverbot klar verboten den früheren Geschlechtseintrag oder den alten Namen einer Person, ohne der Zustimmung der betroffenen Person zu nutzen oder diese zu benennen.
- Hausfriedensbruch
Hassgewalt im Netz
Gerade im Internet gibt es viel Queerfeindlichkeit, Hassgewalt, Hassreden, Beleidigungen, unerwünschte Bilder, .... In den Sozialen Medien, Chatgruppen, in persönlichen Nachrichten und auf weiteren Plattformen. Die Anonymität im Internet kann Diskriminierung erleichtern, Täter*innen sind hierdurch schwerer zu ermitteln.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
- Hatespeech - Queere Menschen werden im Netz oft angegriffen. In den Sozialen Medien, aber auch auf Dating-Plattformen werden sie beschimpft oder bedroht. Solche Hasskommentare sind häufig homo- und trans*feindlich, oft auch zusätzlich rassistisch, sexistisch, antisemitisch, frauenfeindlich oder behindertenfeindlich. Hetze in den Sozialen Medien kann bei den Netzwerken direkt gemeldet werden. Am besten mit einem Screenshot, auf dem neben dem Hasskommentar auch Datum und Uhrzeit zu sehen sind. Oft handelt es sich um Wiederholungstäter*innen, die sich durch mehrfache Anzeigen identifizieren lassen.
- Cyber-Mobbing (z.B. Hassnachrichten in sozialen Medien, Nutzung fremder Fotos, Veröffentlichung von Tonaufnahmen, Nötigung, Gewalt, Bedrohung)
- Cyber Grooming – hierunter wird die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen im Internet verstanden. Ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet wird.
www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Zentralstellen/Kinderpornografie/Cybergrooming/Cybergrooming_node.html
- Stalking (online oder offline) - Nachstellung, die wiederholt durchgeführt wird und durch die das Leben der Betroffenen beeinträchtigen wird. www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/Merkblaetter/18-merkblatt_stalking.html
- Veröffentlichen von fremden Fotos, Videos. Mehr Infos zu diesem Thema gibt es hier: hateaid.org/queerfeindlichkeit