Neue Regelungen auf den Wertstoffhöfen
| Bielefeld (bi)
Tägliche Anlieferungen mit gewerblichem Sperrmüll sind in den vergangen Jahren stark angestiegen. Um diese Entwicklung in den Griff zu bekommen, wird es auf den Wertstoffhöfen des Umweltbetriebs der Stadt Bielefeld (UWB) ab sofort Änderungen geben.
Die gewerbliche Anlieferung von sperrigen Abfällen (wie z.B. Holz, Sperrmüll und hausmüllähnliche Abfälle) ist künftig nur noch bis zu einer maximalen Menge von vier Kubikmetern gestattet - und darf nur noch von Montag bis Donnerstag erfolgen. „Denn in erster Linie sind die Wertstoffhöfe für die privaten Bielefelder Haushalte da, um ihre Abfälle, die über die regelmäßige Abfuhr hinausgehen, hier zu entsorgen", betont Dr. Clemens Pues, kaufmännischer Leiter des Umweltbetriebs.
Ziel der Veränderung ist es, die Müllmengen auf die begrenzt vorhandenen Kapazitäten zu reduzieren. „Diese neuen Regeln gelten ausschließlich für die gewerblichen Anlieferer“, stellt Dr. Pues nochmals klar und ergänzt: „Damit wollen wir Sorge tragen, dass vor allem an den besucherstarken Tagen wie Freitag und Samstag die privaten Anlieferer bevorzugt werden und die Abwicklung schneller erfolgen kann.“
Diese Regelung soll spätestens ab Freitag, 4. April, greifen. Sie gilt für alle drei Wertstoffhöfe des Umweltbetriebs. Davon ausdrücklich ausgenommen, ist die gewerbsmäßige Anlieferung von Grün- und Strauchschnitt oder Sperrmüll-Kleinmengen von Handwerksbetrieben.
Bei der Lieferung des Abfalls an die Wertstoffhöfe gilt übrigens für alle privaten und gewerblichen Anlieferer gleichermaßen: Das angelieferte Material muss auf den Fahrzeugen so angeordnet sein, dass es vollumfänglich eingesehen werden kann. Schadstoffe jeglicher Art sind getrennt von den übrigen Abfällen zu lagern. Diese dürfen nicht in Säcken verpackt werden, sondern sind in geeigneten Behältnissen offen einsehbar und ladungsgesichert anzuliefern. Dieses Verfahren beschleunigt die Abfertigung und dient vor allem der Verhinderung von möglichen Bränden oder sogar Explosionen durch versteckte Lithium-Batterien. Aus Gewerbebetrieben angelieferte Schadstoffe sind kostenpflichtig.