Stadt Bielefeld verschickt Grundsteuerbescheide für 2025
| Bielefeld (bi)
Die Stadt Bielefeld verschickt kommende Woche ab Montag, 27. Januar, die Jahresbescheide zur Festsetzung der Grundbesitzabgaben für 2025. Damit brauchen Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen nicht mehr den Taschenrechner zu benutzen, um die Höhe der Grundsteuer mit den Werten des Hebesatzes und des Grundsteuermessbetrages zu berechnen, sondern können diese Werte und Daten dann Schwarz auf Weiß dem städtischen Bescheid entnehmen.
Da somit erstmals für alle Grundstücke in Bielefeld die Grundsteuer nach neuer Rechtslage festgesetzt wird, ergeben sich vielleicht noch Fragen, zu denen das Amt für Finanzen noch einige Informationen zusammengestellt hat.
Warum wurde die Grundsteuer neu festgesetzt?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 eine Aktualisierung der Grundsteuerberechnungen gefordert (Urteil vom 10. April 2018). Daraufhin wurde eine neue gesetzliche Regelung zur Grundsteuer verabschiedet. Die Bescheide wurden aufgrund dieser rechtlichen Änderungen erlassen und beinhalten ab 2025 erstmalig die Ermittlung und Festsetzung der neuen Grundsteuer.
Was sind die Grundlagen für den neuen Grundsteuerbescheid?
Die Grundlagen für die nun neu festgesetzte Grundsteuer ab 2025 ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags vom 1. Januar 2025. Diese beiden Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen.
Was passiert, wenn Einspruch gegen die Bescheide des Finanzamts eingelegt wurde?
Sollte ein Eigentümer oder eine Eigentümerin beim Finanzamt Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt haben, ist nichts weiter zu veranlassen. Wenn ein Bescheid deswegen vom Finanzamt noch einmal geändert werden sollte, so erhält die Stadt Bielefeld darüber automatisch Nachricht und die Grundsteuer wird entsprechend angepasst. Ein (nochmaliger) Einspruch beim Finanzamt oder ein Widerspruch gegen diesen Bescheid der Stadt Bielefeld zur Festsetzung der Grundbesitzabgaben ist deswegen also nicht erforderlich.
An wen muss die Grundsteuer gezahlt werden?
Die festgesetzten Grundbesitzabgaben sind an die Stadt Bielefeld zu entrichten. Dazu gibt es auch noch weitere Hinweise auf dem Bescheid.
Muss die Grundsteuer auch gezahlt werden, wenn Einspruch gegen die Bescheide des Finanzamtes eingelegt wurde?
Ja, die Grundsteuer muss dennoch gezahlt werden. Der Einspruch hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung.
Muss die Grundsteuer auch gezahlt werden, wenn jetzt Widerspruch gegen den Bescheid der Stadt erhoben wird?
Ja, auch in solchen Fällen muss dennoch bezahlt werden. Ein Widerspruch gegen einen Abgabenbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Ein Eigentümer oder eine Eigentümerin ist unabhängig von der Einlegung eines Widerspruchs zur fristgerechten Zahlung verpflichtet.
An wen kann man sich bei Rückfragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag (Bescheide des Finanzamtes) wenden?
Die Grundsteuerhotline der Bielefelder Finanzämter (0521 548-1959) ist montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform sowie Informationen zu dem für Ihr betroffenes Grundstück zuständigen Finanzamt sind auch auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.
Welche Veränderungen beeinflussen den Grundsteuerwert?
Jede Änderung der tatsächlichen baulichen Verhältnisse, also beispielsweise Anbauten am Gebäude oder die Errichtung einer Garage, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken könnten, muss dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
An wen kann man sich bei Rückfragen zu dem Bescheid der Stadt Bielefeld wenden?
Weitere Informationen finden Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen auch im Internet unter www.bielefeld.de/grundsteuer.
Wenn die dem Bescheid zu Grunde gelegten persönlichen Verhältnisse (z.B. Name, Adresse) fehlerhaft sind, sind diese Änderungen der Stadtverwaltung unter Angabe der Steuernummer schriftlich oder per E-Mail an grundsteuer [ät] bielefeld.de (grundsteuer[at]bielefeld[dot]de) mitzuteilen.
Bei Rückfragen zu dem Bescheid helfen die auf dem Bescheid angegebenen Ansprechpersonen weiter. Diese sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.30 bis 18 Uhr erreichbar. Die Stadtverwaltung bittet allerdings für eine schlechte Erreichbarkeit und längere Wartezeiten in der ersten Zeit nach dem Versand der Bescheide um Verständnis.
Bei allgemeinen Anfragen hilft auch das BürgerServiceCenter (BSC) der Stadt Bielefeld telefonisch von montags bis freitags von 7.30 bis 18 Uhr telefonisch unter 0521 51-29300 gerne weiter.