Die Feuerwehr informiert zum Rauchwarnmeldertag

| Bielefeld (bi)

Rauchwarnmelder retten Leben – und noch immer sterben die meisten Menschen bei Bränden innerhalb ihrer Wohnungen und ersticken dabei am giftigen Brandrauch. In NRW besteht seit dem 1. April 2013 aus diesem Grund die Rauchwarnmelder-Pflicht im Baurecht. Am 13. September wird im Rahmen des bundesweiten Rauchwarnmeldertages wieder für dieses Thema geworben – gut so, resümiert auch die Feuerwehr Bielefeld mehr als zehn Jahre später.

Vor Einführung der Rauchwarnmelder-Pflicht sind auch in Bielefeld jährlich etwa fünf Menschen bei Bränden in Wohngebäuden ums Leben gekommen, seit der Einführung dieser elektronischen Lebensretter konnte diese Zahl auf rund einen Brandtoten im Jahr deutlich gesenkt werden. Diese Zahlen entsprechen hier auch dem Bundesdurchschnitt. Dabei kommen Wohnungsbrände in Bielefeld beinahe täglich vor, glücklicherweise und auch Dank der Rauchwarnmelder nicht immer mit tragischen Ausgängen.

Im Jahr 2023 verzeichnete die Feuerwehr Bielefeld insgesamt 1.749 Brandeinsätze, mit steigender Tendenz. 289 Einsätze davon gingen auf die Auslösung eines Rauchwarnmelders in Wohnungen zurück. In etwa 35 Prozent dieser Fälle stand ein reales Brandereignis hinter dem Alarm, welches ohne diese Geräte deutlich später entdeckt worden wäre. Bei 19 dieser Einsätze wiederum konnten insgesamt 27 Menschen im Jahr 2023 in Bielefeld erfolgreich gerettet werden.

Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll die Wichtigkeit, sich an die Rauchwarnmelder-Pflicht zu halten und entsprechende Geräte in seiner Wohnung eingebaut zu haben und diese auch instand zu halten – resümiert Maximilian Rempe, bei der Feuerwehr Bielefeld zuständig für den Vorbeugenden Brandschutz.

In NRW müssen innerhalb der Wohnung Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure über die Rettungswege führen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. „Also der Weg, von Orten an denen innerhalb der Wohnung geschlafen wird, bis ins Freie durch die Haustür oder in den sichereren Treppenraum durch die Wohnungstür in Mehrfamilienhäusern. Darüber hinaus ist jedem freigestellt, auch weitere Räume auszustatten, was wir ausdrücklich empfehlen. Insbesondere bei modernen Wohnungsschnitten kann der eigene Rettungsweg zum Beispiel auch über offene Wohn-/Essbereiche oder die Küche führen, diese dann auch auszustatten macht absolut Sinn“, so Maximilian Rempe.  „Treppenräume in Mehrfamilienhäusern hingegen sollten nicht ausgestattet werden. Dringt Brandrauch in den Treppenraum, so soll der Mensch nicht mehr versuchen durch diesen zu flüchten, sondern ein Fenster in seiner Wohnung aufsuchen und auf eine Rettung durch die Feuerwehr warten.“ 

Beim Kauf der elektronischen Lebensretter sollte auf ein vorhandenes Q-Prüfsiegel für die Qualität geachtet werden. Generell empfehlen sich Geräte mit Langzeitbatterien, die bis zu zehn Jahre Funktionsdauer ermöglichen. Ohne regelmäßige Pflege und Wartung geht es auch hier nicht. Die Geräte sollten regelmäßig sauber gehalten werden und z. B. mit einem Tuch von Staub befreit werden. Zudem müssen regelmäßige Funktionstests nach den Herstellerangaben in der Bedienungsanleitung durchgeführt werden.

Weitere Infos zu Rauchwarnmeldern werden frei zugänglich z. B. auf www.rauchmelder-lebensretter.de bereitgestellt.
 

Maximilian Rempe, bei der Feuerwehr Bielefeld zuständig für den Vorbeugenden Brandschutz, mit einem Rauchmelder.