Städtische Schulen erhalten nicht nur Tablets, sondern auch Zubehör

Eltern müssen nicht selbst in die Tasche greifen

| Bielefeld (bi)

Viele Eltern sind aktuell verunsichert: Kommen jetzt doch Kosten für die schulische digitale Ausstattung der Kinder auf sie zu? Das Amt für Schule dementiert mögliche Gerüchte. Susanne Beckmann, Amtsleiterin des Amtes für Schule der Stadt Bielefeld beruhigt: „Die Eltern müssen sich keine Sorgen machen. Es ist von Seiten der Stadt weder eine Elternfinanzierung für mobile Endgeräte noch für erforderliches Zubehör vorgesehen. Nach den Ratsbeschlüssen zur Digitalstrategie sowie zur 1:1-Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen, hat die Stadt Bielefeld einen Rahmenvertrag zur Beschaffung der mobilen Endgeräte und der zusätzlichen Ausstattung wie Tastatur, Hülle und Tablet-Stift abgeschlossen. Derzeit plant das Amt für Schule die Verteilung dieser Geräte an die Schulen für das kommende Schuljahr 2023/2024.“

Wie werden die in den Schulen bereits vorhandenen Geräte nun mit dem entsprechenden Zubehör versehen?

Die städtischen Schulen wurden vom Schulträger in den letzten Jahren mit gut 16.000 Tablets für die Schülerinnen und Schüler ausgestattet. Das Geld dafür wurde weitestgehend über Förderprogramme bereitgestellt. „Vor dem Hintergrund der Pandemie wurde damals sinnvollerweise der Fokus darauf gelegt, für das zur Verfügung stehende Budget so viele Tablets wie möglich für die Schulen zu beschaffen, damit so viele Schülerinnen und Schüler davon profitieren konnten. Daher wurde damals auf weiteres Zubehör verzichtet“, erläutert Susanne Beckmann. „Entsprechend der Digitalstrategie werden wir nun nachjustieren und für die bereits in den Schulen vorhandenen mobilen Endgeräte eine ergänzende Ausstattung mit Zubehör bereitstellen. Auch diese Zusatzausstattung ist für die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen kostenlos.“ 

Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit prüft das Amt für Schule in Zusammenarbeit mit den städtischen Schulen, für welche Gerätegeneration es in welchem Umfang zusätzlicher Ausstattung bedarf. Denn bei der in den Schulen schon vorhandenen Ausstattung handelt es sich um mobile Endgeräte verschiedener Generationen und nicht jedes Zubehör ist mit jedem Tablet kompatibel. Sobald die konkreten Bedarfe für die ergänzende Ausstattung vorliegen, erfolgt dann im Anschluss die Beschaffung, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vergabe- und Ausschreibungsrichtlinien. Das Zubehör wird dann den Schulen zur Ausleihe an die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt. 

Wie die digitalen Endgeräte nebst Zubehör dann in Schule eingesetzt werden, entscheiden die Schulen im Rahmen der Lehrpläne des Schulministeriums unter Einbeziehung des Medienkompetenzrahmens NRW in eigener Zuständigkeit. 

Weitere Informationen unter www.bielefeld.de oder www.bildung-in-bielefeld.de.