Bezirksregierung bereitet ehemalige Britenhäuser in Bielefeld vor

| Bielefeld (bi)

Die Bezirksregierung Detmold richtet in der ehemaligen Siedlung für britische Militärangehörige an der Joseph-Haydn-Straße in Bielefeld eine weitere Notunterkunft für geflüchtete Menschen ein. Bis zu 500 Schutzsuchende können dort vorübergehend eine Unterkunft finden. Der Betrieb soll voraussichtlich ab Mitte Januar 2023 starten.

„Ziel ist, die Menschen vor der akuten Obdachlosigkeit zu bewahren, sie zu verpflegen sowie die erste medizinische Versorgung zu sichern. Die Stadt Bielefeld war sofort bereit, die Bezirksregierung bei der Errichtung dieser Notunterkunft zu unterstützen. Dafür möchte ich mich bei Oberbürgermeister Pit Clausen herzlich bedanken. Mein Dank gilt auch der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigentümerin der Liegenschaft, die Gebäude zur Verfügung zu stellen“, sagt Regierungspräsidentin Anna Katharina Bölling.

„Alle rechnen damit, dass in diesem Winter viele Menschen als Geflüchtete nach NRW kommen. Darum ist es richtig, dass das Land vorsorgt und Unterbringungskapazitäten schafft. Die ‚Briten-Häuser‘ an der Joseph-Haydn-Straße sind dafür geeignet. Erforderlich ist neben einem Betriebskonzept auch ein Verkehrs- und Sicherheitskonzept. Denn der Betrieb der Unterkunft muss nachbarschaftsverträglich sein“, so Oberbürgermeister Pit Clausen.

Vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Zahl von Asylsuchenden und der weiterhin volatilen Zugangslage im Bereich ukrainischer Schutzsuchender sind Kommunen und Land gefordert, weitere Kapazitäten zur Unterbringung zu schaffen. Das Land arbeitet daran mit Hochdruck und hat aktuell über 8.000 weitere Plätze in Prüfung. In welcher Einrichtung Asylsuchende und in welcher ukrainische Schutzsuchende untergebracht werden, unterliegt einer laufenden Bewertung und Planung der Bezirksregierung Arnsberg. Diese koordiniert landesweit die Verteilung geflüchteter Menschen auf die Landeseinrichtungen und auf die Kommunen. Die Bezirksregierung nimmt die Notunterkunft in Bielefeld auf Bitte des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW in Betrieb.

Die leerstehenden Wohnhäuser sind ohne Umbauten zur Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete geeignet. Ihre zügige Verfügbarkeit ist ausschlaggebender Grund gewesen, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu bitten, die Gebäude vorübergehend zu überlassen. Derzeit laufen die vorbereitenden Maßnahmen für eine Inbetriebnahme – insbesondere Leitungsprüfungen und das Einrichten der Wohneinheiten. Die geplante Nutzungsfläche umfasst rund 38 Wohnhäuser.

Ein erfahrener Betreuungsdienst wird sich um die Bewohnerinnen und Bewohner kümmern. Auch ein Sicherheitsdienst wird vor Ort im Auftrag der Bezirksregierung tätig sein. Die Stadt Bielefeld und die Bezirksregierung erarbeiten zurzeit ein Sicherheits- und Ordnungskonzept für die Unterkunft. Die Verkehrssituation soll ebenfalls gemeinsam in den Blick genommen werden. Die Kosten für den Betrieb der Notunterkunft trägt das Land.

Bei der kommunalen Zuweisung von Schutzsuchenden werden der Stadt Bielefeld die in der Notunterkunft geschaffenen Plätze auf die Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) angerechnet. Für die Stadt vermindert sich dadurch die Aufnahmeverpflichtung von Asylbewerbern.

Die Stadt Bielefeld und die Bezirksregierung Detmold werden die Stadtgesellschaft über die weiteren Schritte informieren.

Die Bezirksregierung betreibt zurzeit eine Erstaufnahmeeinrichtung mit zwei Standorten in Bielefeld, drei Zentrale Unterbringungseinrichtungen (in Herford, Borgentreich und Bad Driburg) sowie drei Notunterkünfte (in Paderborn, Büren und Gütersloh).

Die Bezirksregierung und das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration arbeiten intensiv daran, schnellstmöglich zusätzlichen Platz für die Unterbringung von Geflüchteten zu schaffen und stehen hierzu im engen Austausch.