Glossar

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Lebenserwartung 

Die Lebenserwartung beschreibt die durchschnittliche Zahl von weiteren Jahren, die eine Person in einem bestimmten Alter voraussichtlich noch leben wird. Es handelt sich um eine hypothetische Kennziffer auf Basis der Periodensterbetafel, da die Sterblichkeitsverhältnisse im Laufe des weiteren Lebens von Personen anders ausfallen können als sie sich aktuell über alle Altersgruppen darstellen.

Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigt sind Personen, welche in Bedarfsgemeinschaften leben und Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Sie setzen sich zusammen aus den Regelleistungsberechtigten und den sonstigen Leistungsberechtigten. Regelleistungsberechtigte Personen haben einen Anspruch auf das Bürgergeld. Sonstige Leistungsberechtigte dagegen sind Personen, welche keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, jedoch auf andere Leistungen nach dem SGB II, wie zum Beispiel Leistungen für Auszubildende.

 

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gemäß § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Regelaltersgrenze zur Rente erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Erwerbsfähig ist eine Person, wenn sie nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist eine Person, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht durch Angehörige oder Träger anderer Sozialleistungen gedeckt wird.

 

Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben dann einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn diese keinen Anspruch auf Leistung nach dem SGB XII haben und in einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähig Leistungsberechtigten zusammenleben.