Glossar

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Alleinerziehende

Unter Alleinerziehenden sind Mütter, Väter oder sonstige Elternteile zu verstehen, die gemeinsam mit mindestens einem minderjährigen Kind, aber ohne Ehepartner*in, Lebenspartner*in oder einer weiteren Person in einem Haushalt leben.

Altenquotient

Der Altenquotient stellt das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis unter 65-Jährigen in einem Gebiet dar. Ein Quotient von 50 drückt zum Beispiel aus, dass 50 Personen im Alter von 65 Jahren und älter insgesamt 100 Personen im Alter von 20 bis unter 65 Jahren gegenüber stehen.

Arbeitslose

Als Arbeitslose werden Personen bezeichnet, die gar nicht oder weniger als 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, aber eine versicherungspflichtige, zumutbare Beschäftigung suchen und ausüben können. Sie müssen das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Regelaltersgrenze zur Rente erreicht haben. Arbeitsunfähige Erkrankte und Teilnehmer*innen an arbeitspolitischen Maßnahmen werden aus der Arbeitslosenstatistik ausgeschlossen. Personen sind langzeitarbeitslos, wenn sie seit einem Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. 

Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote ist das Verhältnis von registrierten Arbeitslosen zu Erwerbspersonen. Erwerbspersonen können unterschiedlich definiert werden: Am häufigsten ist der Bezug auf alle zivilen Erwerbspersonen, also der Summe aus allen abhängigen zivilen Erwerbstätigen, Selbstständigen, mithelfenden Familienangehörigen sowie Arbeitslosen. Werden nur die abhängig zivilen Erwerbspersonen betrachtet, so bezieht sich die Quote auf alle (auch geringfügig) Beschäftigten inkl. Auszubildende und Beamt*innen sowie Arbeitslose. 
 

Ausländer*innen

Sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zusätzlich eine weitere zweite Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländer*innen.

Aussiedler*innen

Aussiedler*innen sind Personen, die vor dem 23. Mai 1949 in den ehemaligen deutschen Gebieten oder der ehemaligen Sowjetunion geboren sind, eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nach dem 1. Januar 1964 nach Deutschland zugezogen sind. Personen, die nach diesem Datum innerhalb von Deutschland zugezogen sind, werden nicht als Aussiedler*innen definiert. Aussiedler*innen umfassen dabei Aussiedler*innen als auch Spätaussiedler*innen, aber keine Vertriebenen.

Die Definition orientiert sich an dem überwiegend in der Kommunalstatistik in Deutschland genutzten Verfahren MigraPro zur Ableitung des Migrationshintergrunds.