Hinweis
Nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Handel wird es auch in diesem Jahr offiziell kein Sonntagsshopping in der Innenstadt zum Leineweber-Markt am 2. Juni geben. Rein rechtlich ist eine Öffnung der Geschäfte im Veranstaltungsbereich möglich.
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Vom Rat der Stadt Bielefeld sind folgende verkaufsoffene Sonntage und Feiertage zugelassen worden. Die Geschäfte dürfen an diesen Tagen im jeweiligen Stadtbezirk von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet haben.
Die räumlichen Bereiche, in denen eine Öffnung der Verkaufsstellen zulässig ist, sind in der PDF-Datei "Anlage" grafisch gekennzeichnet.
Geltungsbereich (Stadtbezirk) |
Termin |
Brackwede |
Sonntag vor dem letzten Montag im August (Schweinemarkt) |
2. Sonntag im Oktober (Glückstalertage) |
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2. Advent (Adventsmarkt) |
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Heepen |
vorletzter Sonntag im April (Heeper Frühling) |
2. Sonntag im Juni, einmalig davon abweichend im Jahr 2024 am 3. Sonntag im Juni (Heeper Sommer) |
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1. Sonntag im September (Heeper Ting) | |
2. Advent (Adventsmarkt) |
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Jöllenbeck |
3. Sonntag im September (Jürmker Herbstmarkt) |
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Mitte |
1. Sonntag im April (Straßenkunstfestival Hut ab!) |
1. Sonntag im Juni (Leinewebermarkt) | |
3. Advent (Weihnachtsmarkt) | |
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Schildesche |
Sonntag nach dem 4. Samstag im September (Schildescher Stiftsmarkt) |
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Sennestadt |
2. Sonntag im Juni (Sennestadtfest) |
Diese Regelung gilt nicht, wenn es sich bei dem Sonntag um den Ostersonntag, den Pfingstsonntag, den 24.12. (Heiligabend), den 1. Mai oder den 3. Oktober handelt.
Fällt der Termin der Sonntagsöffnung auf einen dieser Tage, so dürfen die Verkaufsstellen in diesen Stadtbezirken am darauf folgenden Sonntag in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet werden.