Veranstaltungsabfälle
Sonderveranstaltungen und Stadtfeste
In Bielefeld finden im Laufe eines Jahres viele Sonderveranstaltungen statt wie beispielsweise die großen Stadtfeste (Leineweber, Sparrenburgfest, Weinmarkt, Weihnachtsmarkt etc.), verschiedene Jahrmärkte, Festivals, aber auch kleinere Events wie z.B. Straßenfeste, Kinderfeste oder Sportveranstaltungen.
Im Rahmen all dieser Veranstaltungen fallen regelmäßig gemischte Abfälle an. Für ihre Beseitigung ist nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) die Stadt Bielefeld als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig.
Nach § 7 Abs. 2 GewAbfV sind Gewerbetreibende und Veranstalter*innen verpflichtet, Abfallbehälter der Stadt Bielefeld für die Entsorgung dieser Abfälle zu nutzen.
Zur Auswahl stehen Behälter in den Größe 120 l, 240 l, 660 l und 1.100 l für die Abfallfraktionen Restmüll, Verpackungen, Altglas (240 l und 660 l) und Altpapier. Für größere Veranstaltungen stellen wir Ihnen gerne auch Absetz- bzw. Pressmulden oder Abrollcontainer zur Verfügung.