Sterbefälle

Die Beurkundung von Sterbefällen

 

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Tod muss auf jeden Fall ärztlich festgestellt werden.

In der Regel werden alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Sterbefalles von einem Bestattungsunternehmen erledigt. Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen wird Sie um die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen bitten, auf jeden Fall sollten Sie das Stammbuch der Familie und den Ausweis der*des Verstorbenen bereit halten.

Der*die Bestatter*in wird dann beim Standesamt die erforderlichen Sterbeurkunden ausstellen lassen.