Schiedsamt
Schiedspersonen in den Stadtbezirken
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Die Aufgaben des Schiedsamtes stehen unter dem Motto „Schlichten statt Richten“. So sollen die Gerichte durch außergerichtliche Streitschlichtung entlastet und für die Parteien Kosten gespart werden.
Für bestimmte Angelegenheiten muss einem Gerichtsverfahren zunächst zwingend ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch beim Schiedsamt vorausgehen.
Sachlich zuständig sind die Schiedspersonen in folgenden Streitfällen:
- Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts
- Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden
- Strafrechtliche Vergehen nach § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung wie Beleidigung, Bedrohung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses
Weitere Information können Sie unter www.bds-nrw.com und www.streitschlichtung.nrw.de erhalten.
Zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bereich Ihre Gegenpartei wohnt. Für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens müssen Sie bei der zuständigen Schiedsperson einen Kostenvorschuss entrichten. Das Gebiet der Stadt Bielefeld ist in 13 Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Eine Auflistung der zuständigen Schiedspersonen in Bielefeld finden Sie oben.
Da die Schiedspersonen ehrenamtlich tätig sind, können Sie diese in der Regel erst nach 18 Uhr erreichen. Die Schiedspersonen werden für jeweils fünf Jahre von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Gewählt werden kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Nicht gewählt werden können Personen, die unter Betreuung stehen. Nicht gewählt werden sollen Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr bereits vollendet haben.