Schiedsamt

Schiedspersonen in den Stadtbezirken

 
Nr. Bezirk Person Telefon Vertretung
1
Mitte-Nord
Kornelia Hantke
+49 521 873926
Dornberg
2
Mitte-Ost
Knut Hallmann
+49 176 32696335
Stieghorst-West
3
Mitte-Süd
Joachim Buschmann
+49 521 94977791
Brackwede
4
Schildesche

Nadine Büsing

+49 176-51490204
Jöllenbeck
5
Jöllenbeck
Werner Kipp
+49 521 4281128
Schildesche
6
Dornberg
Bettina Egidi
+49 151 72845855
Mitte-Nord
7
Gadderbaum
Hans-Joachim Kaspers
+49 176 56957352
Mitte-Süd
8
Brackwede
Ralph Nolting
+49 521 403398
Gadderbaum
9
Sennestadt
Irmtraud von Moritz
+49 160 8104308
Senne
10
Senne
Werner Henrich
+49 0521 9596240
Sennestadt
11
Stieghorst-Ost
Peter Kage
+49 521 20899961
Heepen
12
Stieghorst-West
Peter Grohmann
+49 152 24808023
Mitte-Ost
13
Heepen
Inge Mertel-Imrecke
+49 521 8016798
Stieghorst-Ost

Die Aufgaben des Schiedsamtes stehen unter dem Motto „Schlichten statt Richten“. So sollen die Gerichte durch außergerichtliche Streitschlichtung entlastet und für die Parteien Kosten gespart werden.
Für bestimmte Angelegenheiten muss einem Gerichtsverfahren zunächst zwingend ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch beim Schiedsamt vorausgehen.

Sachlich zuständig sind die Schiedspersonen in folgenden Streitfällen:

  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts
  • Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden
  • Strafrechtliche Vergehen nach § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung wie Beleidigung, Bedrohung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses


Weitere Information können Sie unter www.bds-nrw.com und www.streitschlichtung.nrw.de erhalten.

Zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bereich Ihre Gegenpartei wohnt. Für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens müssen Sie bei der zuständigen Schiedsperson einen Kostenvorschuss entrichten. Das Gebiet der Stadt Bielefeld ist in 13 Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Eine Auflistung der zuständigen Schiedspersonen in Bielefeld finden Sie oben.

Anträge auf Schlichtungsverfahren sind direkt bei der jeweiligen Schiedsperson zu stellen.

Da die Schiedspersonen ehrenamtlich tätig sind, können Sie diese in der Regel erst nach 18 Uhr erreichen. Die Schiedspersonen werden für jeweils fünf Jahre von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Gewählt werden kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Nicht gewählt werden können Personen, die unter Betreuung stehen. Nicht gewählt werden sollen Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr bereits vollendet haben.