Carports und Garagen

Garagen und Carports sind ganz oder teilweise überdachte und umbaute Einstellplätze für Kraftfahrzeuge

Was muss ich bei der Errichtung oder dem Erwerb meiner Garage oder meines Carports beachten?

Verfahrensfrei (gem. §62 (1), Nr. 1, b) in der Fassung vom 01.01.2024):
Garagen und Carports mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Bruttogrundfläche bis zu 30 m² zählen zu verfahrensfreien Bauvorhaben, außer im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Zulässigkeit
Es gibt Grundstücke in denen ein Bebauungsplan vorliegt, welcher die Zulässigkeit von Stellplätzen, Garagen und Carports regelt (§ 30 BauGB). Häufig sind diese in den Vorgärten, das heißt zwischen Straße und vorderer Hauskante, nicht zulässig. Darüber hinaus finden sich in den meisten Bebauungsplänen weitere Bestimmungen zu möglichen Standorten, Anzahl, Größe und Dachneigung.

Innenbereich oder Außenbereich
Ist kein Bebauungsplan vorhanden, so gibt es die Unterscheidung zwischen Innenbereichs- (§ 34 BauGB) und Außenbereichsgrundstücken (§ 35 BauGB). Hier muss die planungsrechtliche Zulässigkeit der Garage oder des Carports im Einzelfall geprüft werden. Ob Ihr Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes liegt und welche Festsetzungen dieser trifft oder ob Ihr Grundstück sich im Innen- oder Außenbereich befindet, erfragen Sie bitte bei der Bauberatung der Stadt Bielefeld.

Grenzabstände/Abstandsflächen 
Garagen oder Carports sind in den Abstandsflächen zulässig. Allerdings darf zum Schutz Ihrer Nachbar*innen die Gesamtlänge aller grenzständig zulässigen Gebäude (Garagen oder Carports, Abstellräume und Gartenhäuser) das Maß von 9 m entlang einer Nachbargrenze und von 18 m entlang aller Nachbargrenzen nicht überschreiten.

Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb und der Errichtung Ihrer Garage/Carports in der Bauberatung der Stadt Bielefeld

  1. ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigen und
  2. ob dieses an der geplanten Stelle zulässig ist!

Hat sich herausgestellt, dass die Garage oder das Carport doch der Genehmigungspflicht unterliegt, benötigen Sie für Ihren Bauantrag folgende Antragsunterlagen: (jeweils 2-fach)

  • Antragsformular (1-fach)
  • beglaubigte Flurkarte, Maßstab 1:500 (nicht älter als 6 Monate), nur im Bereich § 34 und § 35 BauGB
  • Lageplan Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen Maßstab 1:100 (Grundriss, Schnitt, Ansichten)
  • Baubeschreibung auf amtlichen Vordruck
  • Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
  • Standsicherheitsnachweis
Auch wenn Sie alle öffentlich-rechtlichen Fragen mit der Stadt Bielefeld geklärt haben, empfiehlt es sich die Baumaßnahme mit den Grundstücksnachbar*innen zu besprechen. Damit tragen Sie zum Erhalt einer guten Nachbarschaft bei.