Nutzungsänderungen
Brauche ich für meine Nutzungsänderung eine Baugenehmigung? Ist diese Nutzung zulässig?
Genehmigungspflicht
Sofern Sie die Nutzungsänderung vorhandener Räume planen, klären Sie bitte im Vorfeld, ob diese Nutzungsänderung genehmigungspflichtig ist und ob diese Nutzung planungsrechtlich zulässig ist. Auskunft hierzu erteilen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Bauberatung.
Wurde die planungsrechtliche Zulässigkeit und die Genehmigungspflicht festgestellt, so muss ein Bauantrag beim Bauamt der Stadt Bielefeld eingereicht werden.
Hier ist zwischen genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen mit und ohne bauliche Änderungen zu unterscheiden.
1. Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ohne bauliche Änderung
- z.B. Gastronomie (Gaststätte) wird zur Vergnügungsstätte (Spielhalle)
- Wohnung wird zu Arztpraxis
Hierfür sind folgende Unterlagen vollständig und in dreifacher Ausfertigung beizubringen:
- Auszug der Flurkarte, nicht älter als 6 Monate oder „amtlicher“ Lageplan
- Formular Bauantrag
- Formular Betriebsbeschreibung
- maßstäblicher Grundriss/Schnitt, Maßstab 1:100, mit:
- Angaben zu Bauherr, Ort, Datum, Unterschrift
- Angaben zur Nutzung, Nutzfläche
- bei Büro/gewerblicher Nutzung: brandschutztechnische Einrichtungen
- Einrichtungsdarstellung(en), insbesondere bei Gaststätten: Angaben zur Anzahl der Gastplätze und der behindertengerechten Toiletten sowie zur Lüftungsführung/Abluft
- vermasster Plan (Öffnungsmaße, Raumhöhe)
- Nutzflächenberechnung
- Schnittzeichnungen, Maßstab 1:100
- Stellplatznachweis falls erforderlich, Lageplan
- veranschlagte Herstellungskosten
Darüber hinaus können weitere Unterlagen für Ihre Nutzungsänderung erforderlich sein, wie z.B. bautechnische Nachweise, Brandschutzkonzepte oder Schallschutznachweise.
Im Einzelfall kann auch ein*e Bauvorlageberechtigte*r erforderlich sein.
Sollten Sie die Unterlagen nicht selbst erstellen können, so ziehen Sie in jedem Fall eine*n Fachplaner*in zu Rate.
2. Nutzungsänderung mit genehmigungspflichtiger baulicher Änderung
Mit baulichen Erweiterungen/Änderungen,
- Gastronomie (Gaststätte) wird zur Vergnügungsstätte (Spielhalle) mit baulichen Änderungen
- Wohnung wird zu Arztpraxis mit baulichen Änderungen
Bauvorlagen wie oben genannt.
Darüber hinaus können weitere Unterlagen für eine Nutzungsänderung mit genehmigungspflichtiger baulicher Änderung erforderlich sein, wie z.B. bautechnische Nachweise, Brandschutzkonzepte oder Schallschutznachweise.
Für Nutzungsänderungen mit genehmigungspflichtiger baulicher Änderung ist in jedem Fall ein*e Bauvorlageberechtigte*r (z.B. Architekt/Architektin) erforderlich.