Gartenhäuser
Wann benötige ich eine Baugenehmigung?
Für kleine Gebäude ohne Aufenthaltsraum ist oft keine Baugenehmigung erforderlich. Entscheidend ist dabei der Rauminhalt. Der Grenzwert wird in Kubikmetern angegeben. Für den Innen- und Außenbereich von Ortschaften gelten unterschiedliche Regelungen. So ist ein Gartenhäuschen innerhalb von Baugebieten (im Zusammenhang bebauter Ortsteile, gem. § 34 BauGB) erst mit einer Größe von über 75 m³ genehmigungspflichtig. Währenddessen ist ein Gartenhäuschen, das keinem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet ist, im Außenbereich (gem. § 35 BauGB) grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Bebauungsplan § 30 BauGB
Bebauungspläne regeln oft die Zulässigkeit sogenannter Nebenanlagen, zu denen auch Gartenhäuser zählen. In den meisten Fällen sind Gartenhäuser in der Vorgartenfläche, zwischen Straße und vorderer Hauskante, nicht zulässig. Darüber hinaus befinden sich in den meisten Bebauungsplänen weitere Bestimmungen zu Standort, Anzahl, überbaubare Fläche und Größe von Nebenanlagen. Ob für Ihr Baugebiet ein Bebauungsplan existiert und welche Festsetzungen dieser für Ihr Grundstück enthält, erfragen Sie bitte in der Bauberatung der Stadt Bielefeld.
Grenzabstände
Verfahrensfreie Gartenhäuser bis zu 30 m³ sind in den Abstandsflächen zulässig. Allerdings darf zum Schutz Ihrer Nachbarn die Gesamtlänge aller grenzständig zulässigen Gebäude das Maß von 9 Metern entlang einer Nachbargrenze und von 18 Metern entlang aller Nachbargrenzen nicht überschreiten. Dabei ist eine mittlere Wandhöhe mit der Größe von maximal 3 m bei Garagen, Carports und Abstellräumen zulässig.
Wohnen im Gartenhaus
Wollen Sie Ihr Gartenhaus nicht nur zum Abstellen von Gartengeräten nutzen und mit einer Feuerstätte oder Toilette ausstatten, so dass es zum "Wohnen" geeignet wäre, brauchen Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt von der Bauberatung der Stadt Bielefeld beraten. Sie riskieren sonst einen Baustopp, Beseitigungsverfahren oder Bußgelder.
Bauantrag
Hat sich herausgestellt, dass Ihr geplantes Gartenhaus doch der Genehmigungspflicht unterliegt, benötigen Sie für Ihren Bauantrag folgende Antragsunterlagen: (jeweils 2-fach)
- Antragsformular (1-fach)
- beglaubigte Flurkarte Maßstab 1:500 (nicht älter als 6 Monate), nur im Bereich nach § 34 und § 35 BauGB
- Lageplan Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen M1:100 (Grundriss, Schnitt, Ansichten)
- Baubeschreibung auf amtlichen Vordruck
- Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
- Standsicherheitsnachweis
Gartengestaltung
Anlagen zur Gartengestaltung wie Bänke, Sitzgruppen oder Spielgeräte sind verfahrensfrei.
Einfriedigungen und Mauern
Einfriedigungen sind Trennungen zweier Grundstück entlang der gemeinsamen Grenze.
Sie sind, außer im Außenbereich, bis zu einer Höhe von 2 Metern verfahrensfrei.
Dieses gilt auch wenn an den Einfriedigungen Solaranlagen angebracht werden.
Aber auch wenn die Einfriedigung genehmigungsfrei ist, müssen Sie in jedem Fall die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan, Satzungen o.ä.) und das Nachbarschaftsrecht beachten.