Terrassenüberdachungen

Eine Terrassenüberdachung ist in der Regel eine offene, dauerhaft überdachte Ständerkonstruktion, die mit dem Gebäude verbunden ist und zum Schutz vor Witterung und Sonneneinstrahlung dient.

Was muss bei der Errichtung oder dem Erwerb einer Terrassenüberdachung beachtet werden?

Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m zählen in bestimmten Baugebieten zu den verfahrensfreien Bauvorhaben. Ob Ihre geplante Terrassenüberdachung verfahrensfrei ist bzw. welches Genehmigungsverfahren durchgeführt wird, sollten Sie in jedem Fall vorab in der Bauberatung der Stadt Bielefeld klären.

Abstandsregelungen

In der Regel müssen mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze eingehalten werden. In Einzelfällen (z.B. bei Reihen- oder Doppelhäusern) können auch geringere Abstände bzw. Grenzbebauung zulässig sein. Auch diese Fragen müssen vor Errichtung oder Erwerb der Terrassenüberdachung mit der Bauberatung der Stadt Bielefeld geklärt werden.

Bebaubarkeit und Grenzabstände zu den angrenzenden Grundstücken

Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes sind hier klare Regelungen bezüglich Lage und Größe der Bebaubarkeit getroffen. In Gebieten ohne Bebauungsplan muss die planungsrechtliche Zulässigkeit im Einzelfall überprüft werden. Ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan existiert oder welcher Gebietstyp bei Ihnen vorliegt, erfahren Sie in der Bauberatung der Stadt Bielefeld.

Bauantrag

Hat sich herausgestellt, dass Ihre geplante Terrassenüberdachung doch der Genehmigungspflicht unterliegt, benötigen Sie für Ihren Bauantrag folgende Bauantragsunterlagen:

(jeweils 3-fach) 

  • Antragsformular (1-fach)
  • beglaubigte Flurkarte, Maßstab 1:500 (nicht älter als 6 Monate)
  • Lageplan Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen Maßstab 1:100 (Grundriss, Schnitt, Ansichten)
  • Baubeschreibung auf amtlichen Vordruck
  • Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
  • Standsicherheitsnachweis
Auch wenn Sie alle öffentlich-rechtlichen Fragen mit der Stadt Bielefeld geklärt haben, empfiehlt es sich die Baumaßnahme mit den Grundstücksnachbar*innen zu besprechen. Damit tragen Sie zum Erhalt einer guten Nachbarschaft bei.