Datenschutzinformation im Bereich Gewerbe
Datenschutzinformation nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
In der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die Informationspflichten bei Erhebung von personenbezogenen Daten gegenüber den betroffenen Personen in Abhängigkeit davon geregelt, ob personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO) oder nicht (Art. 14 DSGVO) erhoben werden.
Für den Bereich der Gewerbeanagelegenheiten wurden die datenschutzrechtlichen Informationen in einer Erklärung zusammengefasst, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Für den Bereich der Gewerbeanagelegenheiten wurden die datenschutzrechtlichen Informationen in einer Erklärung zusammengefasst, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.