Termine Zulassungsbehörde online
Die Privatkundenbedienung erfolgt nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Lediglich folgende Anliegen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich:
- Adress- und Namensänderungen innerhalb Bielefelds,
- Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen,
- Beantragung von Kurzzeitkennzeichen,
- Kennzeichen verloren/gestohlen,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren/gestohlen und
- Abholung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufbietung
Das Angebot zur Terminreservierung richtet sich lediglich an Privatpersonen und juristische Personen (mit Ausnahme von Zulassungsdiensten und Kfz-Händler*innen). Händler*innen und Zulassungsdienste haben die Möglichkeit, morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr eine Händlertasche in der Zulassungsbehörde abzugeben.
Termine können für bis zu fünf Anliegen vom aktuellen Tag bis zu 20 Tagen in die Zukunft vereinbart werden.
Bei erfolgreicher Terminreservierung erhalten Sie sofort eine Reservierungsbestätigung. Drucken Sie sich die Reservierungsbestätigung bitte aus oder speichern Sie die Bestätigung auf dem Handy und zeigen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges in der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde vor.
So gelangen Sie in vier Schritten zu Ihrem Wunschtermin:
1. Die Terminvereinbarung aufrufen
2. Anliegen und Anzahl der Anliegen auswählen
3. Den für Sie optimalen Termin aus dem Angebot auswählen
4. Pflichtfelder ausfüllen
Wichtige Hinweise
Ihr Termin ist der nächste Termin, der zur reservierten Zeit aufgerufen wird. Bitte informieren Sie sich über die benötigten Unterlagen und kommen Sie einige Minuten vor Ihrem Termin in die Kfz-Zulassungsbehörde. Sollten Sie zum vereinbarten Termin nicht anwesend sein, muss dieser Termin mit Rücksicht auf die anderen Kund*innen leider verfallen. Eine Bearbeitung von anderen bzw. zusätzlichen Anliegen, die nicht vereinbart wurden, ist im Rahmen des Termins mit Rücksicht auf die anderen Kund*innen ebenfalls nicht möglich. Der Termin kann ausschließlich von der im Rahmen der Reservierung benannten Person wahrgenommen werden. Falls Sie keine freien Termine finden können oder Sie Probleme mit der Terminonlinereservierung haben, melden Sie sich bitte unter der o. g. Notfalltelefonnummer oder senden uns eine Mail an kfz.zulassungsbehoerde [ät] bielefeld.de (kfz[dot]zulassungsbehoerde[at]bielefeld[dot]de).
Gebühren
Gebühren für die Vereinbarung eines Termins fallen nicht an.
Über die Seite Internetbasierte Fahrzeugzulassung gelangen Sie zum Online-Portal der Kfz-Zulassungsbehörde und erhalten dabei alle wichtigen Voraussetzungen und Informationen. Wichtige Voraussetzungen sind u.a., dass ein neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser „AusweisApp2” vorliegen. Die jeweiligen Sicherheitscodes sind erst freizulegen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.