Allgemeine Infos zum Schwerbehinderten-Ausweis
Menschen mit einer schweren Behinderung haben ein Recht auf einen Schwerbehinderten-Ausweis. Im Schwerbehinderten-Ausweis steht, wie schwer die Behinderung ist. |
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Am Grad der Behinderung erkennt man, wie schwer die Behinderung ist. Die Abkürzung ist: GdB. Ist der Grad der Behinderung 50 oder mehr? Dann hat man eine schwere Behinderung. |
Im Schwerbehinderten-Ausweis stehen Merkzeichen. Merkzeichen sind Buchstaben. Die Merkzeichen zeigen, welche besonderen Rechte die Person hat.
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Die Merkzeichen G bedeutet: Die Person kann nur sehr schlecht laufen. Zum Beispiel:
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Bl bedeutet: Die Person ist blind.
Gl bedeutet: Die Person ist taub.
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B bedeutet: Die Person darf eine Begleitperson mitnehmen. Die Begleitperson fährt kostenlos Bus und Bahn.
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H bedeutet: Die Person braucht sehr viel Unterstützung.
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RF bedeutet: Die Person muss weniger Rundfunk-Beitrag bezahlen. Der Rundfunk-Beitrag ist Geld für Radio und Fernsehen. |
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Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf besondere Hilfen und Leistungen. Man nennt das: Nachteils-Ausgleiche. Zum Beispiel:
Welche Nachteils-Ausgleiche bekommt man? Das kommt darauf an:
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Dann rufen Sie beim Sozialamt an. Die Telefon-Nr. ist: 0521 51 5996 oder 0521 51 5980 Oder schreiben Sie eine E-Mail an: sozialamt [ät] bielefeld.de (sozialamt[at]bielefeld[dot]de) |
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