Der Wohnberechtigungs-Schein
Für manche Wohnungen gibt der Staat Geld. Deshalb ist die Miete von diesen Wohnungen günstig. Für diese Wohnungen braucht man einen Wohnberechtigungs-Schein. Die Abkürzung ist: WBS. Der Staat gibt auch für manche Studenten-Wohnheime Geld. Für diese Studenten-Wohnheime braucht man auch einen Wohnberechtigungs-Schein. |
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Einen Wohnberechtigungs-Schein bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben. Im Wohnberechtigungs-Schein steht:
Für einen Wohnberechtigungs-Schein muss man einen Antrag stellen. Den Antrag stellt man beim Sozialamt in Bielefeld. Das Sozialamt prüft, ob man einen Wohnberechtigungs-Schein bekommt. |
Mit einem Wohnberechtigungs-Schein kann man eine günstige Wohnung mieten. Aber die Wohnung darf nicht zu groß sein. Im Wohnberechtigungs-Schein steht:
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So groß darf die Wohnung sein | |
Will man alleine in der Wohnung leben? Dann darf die Wohnung höchstens 55 qm groß sein. qm ist kurz für: Quadrat-Meter. |
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Will man zu zweit in der Wohnung leben? Dann gelten diese Regeln:
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Für junge Ehepaare ohne Kind gelten besondere Regeln. Junge Ehepaare ohne Kind sind:
Dann darf die Wohnung 3 Wohn-Räume haben. Oder die Wohnung darf höchstens 85 qm groß sein. |
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Will man mit mehr als 2 Personen in der Wohnung leben? Dann ist es so: Pro Person darf die Wohnung einen zusätzlichen Wohn-Raum haben. Der Wohn-Raum darf höchstens 15 qm groß sein. Zum Beispiel: |
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In Ausnahme-Fällen darf die Wohnung größer sein. Ausnahme-Fälle sind zum Beispiel:
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Einen Wohnberechtigungs-Schein bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben. Das heißt: Man darf nur ein bestimmtes Einkommen haben. Einkommen ist:
Wie hoch darf das Einkommen pro Jahr sein? Das entscheidet jedes Bundesland selbst. In diesem Merkblatt stehen die Beträge für Nordrhein-Westfalen. Das Merkblatt ist nicht in Leichter Sprache. |
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Werden in der Wohnung mehrere Personen leben? Dann zählt das Einkommen von allen Personen zusammen. Wichtig: Die Regel gilt auch für Wohn-Gemeinschaften. Die Bewohner müssen den Wohnberechtigungs-Schein gemeinsam beantragen. |
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Der Wohnberechtigungs-Schein ist ein Jahr gültig. Erst danach kann man einen neuen Wohnberechtigungs-Schein beantragen. |
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So beantragen Sie einen Wohnberechtigungs-Schein:
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Für den Antrag braucht man:
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Zusätzliche Unterlagen Haben Sie finanzielle Verpflichtungen? Zum Beispiel: Sie zahlen Unterhalt für ein Kind. Dann müssen Sie eine Bescheinigung dafür vorlegen. |
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Haben Sie eine schwere Behinderung? Dann müssen Sie Ihren Schwerbehinderten-Ausweis vorlegen. |
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Bekommen Sie Pflege-Leistungen? Dann müssen Sie einen Bescheid von der Pflege-Kasse vorlegen. In dem Bescheid muss der Pflegegrad stehen. |
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Kommen Sie nicht aus Deutschland? Dann müssen Sie Ihre Aufenthalts-Erlaubnis vorlegen. Die Aufenthalts-Erlaubnis muss mindestens 12 Monate gültig sein. |
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Sind Sie unter 18 Jahre alt? Dann müssen Ihre gesetzlichen Vertreter dem Antrag zustimmen. Gesetzliche Vertreter sind zum Beispiel die Eltern. So stimmen die gesetzlichen Vertreter dem Antrag zu:
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Die Stadt Bielefeld bearbeitet Ihren Antrag. Das dauert eine Woche. |
Das kommt darauf an, wieviel Geld man verdient. Aber der Wohnberechtigungs-Schein kostet:
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Bekommen Sie Geld von einer Behörde? Zum Beispiel:
Dann ist der Wohnberechtigungs-Schein für Sie kostenlos. |
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Dann rufen Sie im BSC an. BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter Die Telefon-Nr. ist: 0521 510 Oder schreiben Sie eine E-Mail an: wohnungshilfen [ät] bielefeld.de (wohnungshilfen[at]bielefeld[dot]de) |
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