Artenschutz

Bei den Aufgaben im Artenschutz steht die Entgegennahme und Verwaltung von Meldungen zur Haltung von besonders geschützten Tierarten sowie die Überwachung dieser Tierhaltungen im Vordergrund.

Artenschutzaufgaben, die geschützte Pflanzen oder frei lebende, geschützte Tiere betreffen, werden vom Umweltamt wahrgenommen.

Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, die im Washingtoner Artenschutzübereinkommen, der EG-Verordnung Nr. 338/97 oder der Bundesartenschutzverordnung genannt sind, ist verpflichtet, dies dem Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Bielefeld unverzüglich bei Beginn der Haltung schriftlich anzuzeigen (§ 7 Bundesartenschutzverordnung).

Jede Veränderung des Bestandes durch Zugänge (Erwerb, Nachzucht) oder Abgänge (Tod oder Weitergabe von Tieren) ist ebenfalls schriftlich anzuzeigen.

Besonders geschützt sind eine große Anzahl von nicht heimischen Tieren, die international gehandelt werden, durch die EG-Verordnung Nr. 338/97, beispielsweise Papageien und zahlreiche Reptilien. Viele heimische Tierarten und Pflanzen, deren Bestand in der Natur durch eine Entnahme bedroht werden könnte, sind durch die Bundesartenschutzverordnung in den gesetzlichen Schutz aufgenommen.