Amtsärztlicher Dienst
Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
Hier finden Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen zu amtsärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen.
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag nach gesetzlichen Vorschriften durch. Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel das Bundesbeamtengesetz, das Landesbeamtengesetz, das Asylbewerbergesetz oder die Beihilfeverordnung. Auftraggebende sind Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen.
Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.
Eine Ausnahme sind die Zeugnisse zur Prüfungsunfähigkeit.
Diesbezüglich kann man sich mit den Prüfungsunterlagen direkt an das Gesundheits- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden.
Wichtig ist, dass man sich im Falle der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit unmittelbar noch am Prüfungstag zum*zur Hausarzt*Hausärztin in Behandlung begibt und von dort ein hausärztliches Attest zur amtsärztlichen Untersuchung mitbringt.
Der amtsärztliche Dienst ist zuständig für alle Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Bielefeld haben.
Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt. Geprüft werden zum Beispiel
- die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung,
- die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,
- die Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit,
- eventuelle Dienstunfallfolgen,
- die Prüfungsfähigkeit (wenn es hierfür eine landes- oder bundesgesetzliche Regelung gibt),
- die Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme und
- die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.
Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im Allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers, aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers festgestellt.
Die Begutachtungen, die der Amtsärztliche Dienst durchführt, können nur von Behörden bzw. von vergleichbaren Einrichtungen in Auftrag gegeben werden.
Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung werden die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt.
Durch die ärztliche Untersuchung wird ein aktueller körperlicher und psychischer Befund erhoben. Zusätzlich erfolgt eine Laboruntersuchung mit Blutentnahme und Urinkontrolle sowie ein Hör- und Sehtest.
Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzt*innen oder andere Therapeut*innen werden ausgewertet.
Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzt*innen können im Einzelfall veranlasst werden.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der*die Auftraggeber*in der Begutachtung ein so genanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
- verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Rechnungen, Bescheide von Versorgungsamt/Sozialamt oder Versicherungen usw.
Alle amtsärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen erfolgen nach vorheriger Terminvergabe. Im Rahmen der Terminvergabe können Sie sich auch über die eventuell auf Sie zukommenden Kosten erkundigen.
Stadtbezirke Brackwede, Quelle, Gellershagen |
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Zi. 108 | +49 521 51-3968 |
Zi. 109 |
+49 521 51-3575 |
Zi. 110 | +49 521 51-2579 |
Stadtbezirke Dornberg, Jöllenbeck, Senne, Sennestadt |
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Zi. 109 | +49 521 51-3575 (mo-do vormittags) AD530.21 [ät] bielefeld.de (E-Mail) |
Stadtbezirke Stieghorst, Heepen, Gadderbaum |
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Zi. 110 | +49 521 51-2579 AD530.21 [ät] bielefeld.de (E-Mail) |
Stadtbezirke Mitte, Schildesche |
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Zi. 108 |
+49 521 51-3968 (nur vormittags) |
Leichentransport ins Ausland
Zur Beförderung von Leichen oder Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist eine zweite Leichenschau erforderlich.
Die zweite Leichenschau wird von dem Amtsarzt*der Amtsärztin direkt im Gesundheits- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt durchgeführt. Dafür ist ein Termin erforderlich.
Grundsätzlich wird die Leichenschau während der Öffnungszeiten durchgeführt, dies sollte jedoch am besten am Vormittag stattfinden, da anschließend der Leichenpass vom Standesamt ausgestellt werden muss.
Unterlagen:
Todesbescheinigung
ggf. weitere Unterlagen, bei der Terminvergabe erfragen
Gebühren bzw. Kosten:
35 Euro in bar
Terminvergaben:
Elena Schuck
Tel. +49 521 51-2024
Vertretung:
Johanna Kunz
Tel. +49 521 51-2579