Apotheken, Arzneimittel

Apotheken- und Arzneimittelüberwachung

Apotheken unterliegen per Gesetz der staatlichen Aufsicht. Durch regelmäßige Besichtigungen stellen Amtsapotheker*innen sicher, dass sämtliche öffentlichen Apotheken sowie Krankenhausapotheken der Stadt Bielefeld ordnungsgemäß geführt werden. Dies ist im öffentlichen Interesse erforderlich, um die Bevölkerung vor möglichen Gefahren zu schützen.

Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt arbeitet auch mit den Apotheken zusammen. Bei Rezeptdiebstählen und Arzneimittelwarnungen werden die Informationen zwischen den Apotheken und der Bezirksregierung und der Apothekerkammer koordiniert.

Im Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wird auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke notwendige Erlaubnis erteilt (welche Unterlagen hierzu benötigt werden entnehmen Sie bitte dem hinterlegten Merkblatt). Es werden alle notwendigen Genehmigungen im Rahmen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung erteilt und es erfolgt generell die Überwachung des Arzneimittel- und Betäubungsmittelverkehrs.
 

Apothekennotdienst

Welche Apotheke jeweils Notdienst hat, erfahren Sie auf der Website der Apothekerkammer Westfalen-Lippe unter www.akwl.de.