Eigentumsförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Darlehen für den Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die selbst genutzt werden. Die günstigen Konditionen sind für 30 Jahre festgeschrieben und werden mit 10 Prozent Tilgungsnachlass gewährt.
Förderobjekte
- Neubau Eigenheime
- Neubau Eigentumswohnungen
- Erwerb bestehender Eigenheime
- Erwerb bestehender Eigentumswohnungen
Förderung
Grundpauschale Einkommensgrenze A | 184.000 € |
Grundpauschale Einkommensgrenze B (+ 40%) | 110.000 € |
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Barrierefreie Ausstattung | 11.500 € |
Kinderbonus pro Kind | 24.000 € |
Bonus für schwerbehinderte Person (wenn nicht schon beim Kinderbonus berücksichtigt) |
24.000 € |
Zusatzdarlehen für Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard | 30.000 € |
Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz maximal | 17.000 € |
Konditionen (Einkommensgrenze A und B)
Tilgungsnachlass | 10 % |
Tilgungsnachlass bei Zusatzdarlehen (BEG Effizienzhaus 40 Standard / Bauen mit Holz) |
50 % |
Zinsen p.a. (30 Jahre fest) | 0,5 % |
Tilgung bei Neubau p.a. | 1,0 % |
Tilgung bei Altbau p.a. | 2,0 % |
Verwaltungskostenbeitrag p.a. | 0,5 % |
Eigenleistung | 7,5 % |
Gebühren Stadt Bielefeld (einmalig) (Mindestens bei Neubau 1.200 € / Altbau 850 €) |
1,0 % |
Zielgruppen
Haushalte, die die allgemeine Einkommensgrenze (A) einhalten bzw. um nicht mehr als 40 % überschreiten (B).
Tragbarkeit Mindestrückbehalt pro Monat:
Alleinstehende | 970 € |
Zweipersonenhaushalt | 1.240 € |
zzgl. je weitere Person / Kind | 320 € |
Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern | 1.880 € |
Eigenleistung
Die Eigenleistung in Höhe von min. 7,5 Prozent der Gesamtkosten kann durch Eigenkapital, Selbsthilfe oder den unbelasteten Wert eines vorhandenen Grundstücks erbracht werden.