Das Wohn-Geld
Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt. Wohn-Geld bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben. Hat eine Person mehr als 60.000 Euro? Dann bekommt die Person kein Wohn-Geld.
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Wohn-Geld ist ein Zuschuss. Das heißt: Das Amt bezahlt einen Teil von den Wohn-Kosten. Zum Beispiel einen Teil der Miete.
Wohn-Geld und Eigentum Haben Sie eine Eigentums-Wohnung oder ein Haus? Und wohnen Sie da auch? Dann können Sie auch Wohn-Geld bekommen.
Für Wohn-Geld muss man einen Antrag stellen. Den Antrag stellt man beim Sozialamt in Bielefeld. Das Sozialamt prüft, ob man Wohn-Geld bekommt.
Wohn-Geld bekommt man immer höchstens für ein Jahr. Danach muss man einen neuen Antrag stellen. Man kann dann weiter Wohn-Geld bekommen. |
Für Wohn-Geld gelten diese Regeln: Wohn-Geld bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben. Hat eine Person mehr als 60.000 Euro? Dann bekommt die Person kein Wohn-Geld. |
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Wichtig: Bekommen Sie andere Hilfen vom Amt? Dann bekommen Sie kein Wohn-Geld. Andere Hilfen sind zum Beispiel: |
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Wohnen Sie mit anderen Personen zusammen Bekommen die anderen Personen keine Hilfen vom Amt? Dann können die anderen Personen Wohn-Geld beantragen. Zum Beispiel: Sie wohnen mit Ihrem Partner zusammen. Ihr Partner bekommt keine Hilfen vom Amt. Ihr Partner hat weniger als 60.000 Euro. Dann kann Ihr Partner Wohn-Geld für sich bekommen. |
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Für Wohn-Geld gelten diese Regeln:
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So beantragen Sie Wohn-Geld:
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Für den Antrag braucht man:
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Das Sozialamt bearbeitet den Antrag. Das dauert ungefähr 2 Monate. |
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Der Antrag ist kostenlos. |
Dann rufen Sie im BSC an. BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter Die Telefon-Nr. ist: 0521 510 Oder schreiben Sie eine E-Mail an: wohnungshilfen [ät] bielefeld.de (wohnungshilfen[at]bielefeld[dot]de) |
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