Jahresabschluss
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bielefeld zum 31.12.2022
Der Rat der Stadt Bielefeld hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Jahresabschluss auf den 31.12.2022 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der geltenden Fassung (GO NRW) durch Beschluss (Drucksache Nr. 7037/2020-2025) festgestellt. Dem Oberbürgermeister wurde zudem Entlastung erteilt. Grundlage für die Beschlussfassung des Rates war der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 31.10.2023.
Der Jahresabschluss 2022 weist bei einer Bilanzsumme von 2.917.662.301,65 Euro einen Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 81.648.818,25 Euro aus. Der Rat der Stadt Bielefeld hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 beschlossen (Drucksache Nr. 7016/2020-2025), den Jahresüberschuss 2022 in die Ausgleichsrücklage einzustellen.
Entsprechend § 96 Abs. 2 GO NRW ist der Jahresabschluss 2022 der Bezirksregierung Detmold als Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.12.2023 angezeigt worden.
Der Jahresabschluss 2022 der Stadt Bielefeld wird gem. § 96 Abs. 2 GO NRW ab dem 04.03.2024 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 während der Geschäftszeiten in der Bürgerberatung, Neues Rathaus, Niederwall 23, 33602 Bielefeld, zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Die Bilanz zum 31.12.2022, die Gesamt - Ergebnisrechnung 2022, die Gesamt - Finanzrechnung 2022, der Anhang, der Lagebericht und die Teilrechnungen ergeben sich aus den folgenden Dokumenten:
Abschluss 2022 Band 1 (Bilanz, Gesamtrechnungen, Anhang, Lagebericht)
Abschluss 2022 Band 2 (Teilrechnungen)
Diese beiden Bände und ältere Jahresabschlüsse finden Sie im Downloadbereich.