Fassadenreinigung
Bei der Reinigung von Fassaden – z.B. mit Hochdruckreinigern – fällt in der Regel Abwasser an. In diesem Abwasser können Schadstoffe enthalten sein, beispielsweise aus dem alten Farbanstrich oder aus eventuell eingesetzten Reinigungsmitteln. Dieses Abwasser darf deshalb nicht im Boden versickern. Es ist aufzufangen und in den Schmutzwasserkanal einzuleiten.
Das Auffangen des Abwassers kann beispielsweise mit Folienrinnen entlang der Fassade erfolgen. Einige Malerfachbetriebe besitzen spezielle Auffangvorrichtungen, die das Abwasser direkt an der Fassade aufnehmen.
In den Kanal dürfen keine Stoffe eingeleitet werden, die dort nichts zu suchen haben – wie grobe Partikel (sie können sich im Kanal ablagern und damit den Abfluss behindern) oder Schadstoffe (sie beeinträchtigen die Abwasserreinigung). Außerdem ist eine bestimmter (neutraler) pH-Bereich sicherzustellen. Die entsprechenden Grenzwerte finden sich in der Bielefelder Entwässerungssatzung.
Es ist also erforderlich, dass das Abwasser vor der Einleitung gefiltert wird – z.B. über einen Tuchfilter oder ein feines Sieb. Werden Reinigungsmittel eingesetzt, kann eine weitere Vorbehandlung erforderlich sein. Um die Belastung des Abwassers so gering wie möglich zu halten, sollte auf den Einsatz von Reinigungsmitteln oder von noch aggressiveren Abbeizmitteln möglichst verzichtet werden. Zur Entfernung loser Partikel auf der Fassade und zur Sicherstellung eines festen Untergrundes für die weitere Fassadenbehandlung reicht häufig das einfache Abstrahlen der Flächen (trocken oder mit Wassereinsatz) aus.
Das Umweltamt hat das Merkblattblatt "Fassadenreinigung" herausgegeben. Es wird derzeit überarbeitet und ist bald wieder verfügbar.
Die geplante Fassadenreinigung oder –entschichtung ist dem Umweltamt spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Das Umweltamt prüft anhand des ausgefüllten Anzeigeformulars, ob die Reinigungsarbeiten Gewässer oder Abwasseranlagen beeinträchtigen.