Bürgerrechte in Bezirksvertretungssitzungen
Bürgerbeteiligung
Bürger*innen können sich auf vielen Wegen an der Politik der Stadt beteiligen und Anstöße geben.
Bürgereingabe
Unter anderem eröffnet der § 24 der Gemeindeordnung (GO) NRW jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit, Anregungen und Beschwerden an die Stadt Bielefeld zu richten (Bürgereingabe). Die Zuständigkeit liegt hier beim Bürgerausschuss. Bezieht sich eine Angelegenheit jedoch auf die Zuständigkeiten eines Stadtbezirks, so ist die Bezirksvertretung des jeweiligen Stadtbezirks der richtige Adressat.
Weitere Informationen zur Vorgehensweise erhalten Sie auf der Seite zur Geschäftsführung für den Bürgerausschuss.
In den Bezirksvertretungssitzungen der Stadt Bielefeld besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen an die vorsitzende Person der Bezirksvertretung zu richten. Dies wird durch den § 21 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bielefeld garantiert.
Zur Nachfrage berechtigt sind die Einwohner*innen des jeweiligen Stadtbezirkes. Dabei gilt zu beachten, dass jede*r Fragende die Möglichkeit hat, neben einer Hauptfrage zwei Zusatzfragen zu stellen. Unter den Aspekt der "Fragestunde" fallen jedoch keine Beschwerden oder Anregungen. Diese können mittels der Bürgereingabe an die Stadt adressiert werden.
Die Fragen werden dann von der Bezirksbürgermeisterin bzw. dem Bezirksbürgermeister, die bzw. der den Vorsitz in der Bezirksvertretung hat, wenn möglich sofort beantwortet. Falls dies aus fachlichen Gründen nicht möglich ist, wird die Frage in der darauffolgenden Sitzung beantwortet. Auch schriftliche Fragen können bis spätestens eine Woche vor der Sitzung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Der Eingang wird sofort bestätigt und die Frage auf die Tagesordnung genommen. Falls der bzw. die Fragensteller*in in der folgen Bezirksvertretungssitzung verhindert ist, erhält sie bzw. er eine schriftliche Antwort der zuständigen Stelle oder des zuständigen Fachamtes.
Fragen sollten kurz gefasst sein, sich auf das Wesentliche beschränken und auf den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Stadtbezirkes beziehen.
Die Einwohnerfragestunde findet in der Regel am Anfang einer jeden Sitzung statt und dauert bis zu 30 Minuten.
Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke tagen jeweils acht Mal im Jahr.
Wo finde ich die Termine?
Über das Ratsinformationssystem oder den Aushang im Erdgeschoss des Alten Rathauses bzw. in den Bezirksämtern des jeweiligen Stadtgebietes.
Stadtbezirk Brackwede
Stadtbezirksmanagement Brackwede
Bezirksamt Brackwede
Germanenstr. 22
33647 Bielefeld
Tel. +49 521 51-5259
Stadtbezirk Dornberg
Stadtbezirksmanagement Dornberg
Büro des Rates, Altes Rathaus
Niederwall 25
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-6921
Stadtbezirk Gadderbaum
Stadtbezirksmanagement Gadderbaum
Bezirksamt Brackwede
Germanenstr. 22
33647 Bielefeld
Tel. +49 521 51-5249
Stadtbezirk Heepen
Stadtbezirksmanagement Heepen
Bezirksamt Heepen
Salzufler Straße 13
33719 Bielefeld
Tel. +49 521 51-3953
Stadtbezirk Jöllenbeck
Stadtbezirksmanagement Jöllenbeck
Bezirksamt Jöllenbeck
Amtsstraße 13
33739 Bielefeld
Tel. +49 521 51-6600
Stadtbezirk Mitte
Stadtbezirksmanagement Mitte
Büro des Rates, Altes Rathaus
Niederwall 25
33602 Bielefeld
Tel. +49 521 51-6588
Stadtbezirk Schildesche
Stadtbezirksmanagement Schildesche
Bezirksamt Jöllenbeck
Amtsstraße 13
33739 Bielefeld
Tel. +49 521 51-6601
Stadtbezirk Senne
Stadtbezirksmanagement Senne
Bezirksamt Senne
Windelsbleicher Str. 242
33659 Bielefeld
Tel. +49 521 51-5511
Stadtbezirk Sennestadt
Stadtbezirksmanagement Sennestadt
Bezirksamt Sennestadt
Lindemann-Platz 3
33689 Bielefeld
Tel. +49 521 51-5654
Stadtbezirk Stieghorst
Stadtbezirksmanagement Stieghorst
Bezirksamt Heepen
Salzufler Straße 13
33719 Bielefeld
Tel. +49 521 51-3726
Anschrift des Bürgerausschusses:
Stadt Bielefeld
Bürgerausschuss
Postfach
33597 Bielefeld