Grundstücksvereinigung (Flurstücksverschmelzung)

Mit der Grundstücksvereinigung/Flurstücksverschmelzung können zwei oder mehr Grundstücke/Flurstücke zusammengefasst werden. Dadurch kann beispielsweise bei der Bebauung über mehrere Grundstücke auf die Eintragung einer Vereinigungsbaulast verzichtet werden

Bei der Grundstücksvereinigung werden Grundstücke, die im Grundbuch unter verschiedenen laufenden Nummern gebucht sind, unter eine laufende Nummer geschrieben. Damit werden sie rechtlichen zu einem Grundstück

Die Verschmelzung von Flurstücken wird im Liegenschaftskataster vollzogen. Die bereits unter einer laufenden Nummer im Grundbuch gebuchten Flurstücke werden zu einem neuen Flurstück mit neuer Flurstücksnummer. Das Grundbuchamt erhält die neue Flurstücksnummer und berichtigt das Grundbuch.

Für die Vereinigung/Verschmelzung ist ein Antrag der Eigentümer*innen erforderlich. Der Antrag kann beim Amt für Geoinformation und Kataster gestellt werden und ist kostenfrei

Voraussetzungen

  • Zu vereinigende/verschmelzende Grundstücke/Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden. 
  • Zu vereinigende Grundstücke müssen im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.

Gebühren: keine

Notwendige Unterlagen: Personalausweis und Angaben zur Lage der Grundstücke