Grenzvermessung, Amtliche Grenzanzeige als Grundstücksvermessung
Eine Grenzvermessung dient dazu, bei Unklarheiten über den Grenzverlauf (z.B. Unkenntnis des örtlichen Verlaufs, verloren gegangene Grenzzeichen usw.) die Grenze entsprechend ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit zu übertragen und dort abzumarken. Weiterhin kann damit auch eine aus alten Aufnahmen entstandene, nicht festgestellte Grenze rechtssicher festgeschrieben werden (Grenzfeststellung).
In vielen Fällen ist jedoch eine weniger aufwendige und kostengünstigere „Amtliche Grenzanzeige“ ausreichend. Die „Amtliche Grenzanzeige“ ist eine Möglichkeit, dass Grenzpunkte gemäß ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen und dort angezeigt werden. Im Gegensatz zur Grenzvermessung werden jedoch keine Abmarkungsmängel behoben, verlorengegangene Grenzzeichen nicht ersetzt. Es wird aber eine Aussage getroffen, inwieweit vorgefundene Grenzzeichen die Grenze zutreffend kennzeichnen, oder bei nicht vorgefundenen Grenzzeichen eine temporäre Kennzeichnung vorgenommen.
Bei Fragen zur Grenzvermessung und Amtlichen Grenzanzeige sowie deren Beantragung steht Ihnen das Amt für Geoinformation und Kataster gerne zur Verfügung.